
Die Möglichkeit des Rentenbezugs bewahren
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Dank den guten Renditen im Jahr 2021 stieg der durchschnittliche Deckungsgrad von 110.2% auf 116.3% und liegt damit so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Die Corona-bedingten Markteinbussen liessen im Frühling 2020 den durchschnittlichen Deckungsgrad an die Grenze zur Unterdeckung abgleiten. Umso positiver ist das Ergebnis einzuordnen, dass heimische Pensionskassen per Ende 2020 durchschnittlich 4.5% Rendite verbuchen durften. Dies entspricht der jährlichen Rendite (4.5% annualisiert) für die vergangene Dekade.
Pensionskassen haben das Vorsorgekapital der Arbeitnehmenden im Jahr 2020 mit 1.8% verzinst, was deutlich über der vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestverzinsung von 1% liegt. Der technische Zinssatz wurde nochmals um 0.1 Prozentpunkte auf 1.8% gesenkt. Somit wurden die Kapitalien der Arbeitnehmer sowie jene der Rentner im vergangenen Jahr gleich verzinst. Ebenfalls weiter gekürzt wurde der Umwandlungssatz, wodurch sich die jährlichen Pensionierungsverluste reduzieren.
Complementa schätzt, dass Pensionskassen aktuell eine Rendite von mindestens 2.1% erwirtschaften müssen, um den Deckungsgrad konstant zu halten. Pensionskassen
können beim aktuellen Anlagemix auch ungefähr mit dieser Rendite rechnen.
Durch das tiefe Zinsniveau und die steigende Lebenserwartung sind Kassen gezwungen, den Umwandlungssatz zu senken. Der langjährige Trend setzt sich fort: Mit durchschnittlich 5.5% liegt der Umwandlungssatz 2021 nochmals fast 0.1 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr. Die Pensionskassen entfernen sich damit weiter vom BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8%, der nach der gescheiterten Rentenreform zwar weiterhin Gültigkeit hat, jedoch weder der gestiegenen Lebenserwartung noch dem
Zinsniveau Rechnung trägt. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz liegt bei einem technischen Zins von 1.75% bei 4.8%. Ein zu hoch angesetzter Umwandlungssatz führt zu Pensionierungsverlusten, die jüngere Jahrgänge indirekt durch tiefere Verzinsungen bezahlen müssen. Pensionskassen haben für die nächsten fünf Jahre bereits Reduktionen beschlossen, um dieser Umverteilung entgegen zu wirken. Dadurch dürfte der durchschnittliche Umwandlungssatz bis 2026 auf 5.2% sinken.
Ein Vergleich unseres Vorsorgesystems mit denjenigen der Niederlande, Schweden und Dänemark, die über eine hochangesehene Altersvorsorge verfügen, sowie der grössten europäischen Volkswirtschaft Deutschland zeigt, dass die Dreiteilung in staatliche, berufliche und private Vorsorge keine Schweizer Besonderheit, sondern zum Standard eines tragfähigen Systems zählt, aber die Bedeutung der einzelnen Säulen variiert.
Diese europäischen Nationen haben auch komplexe Vorsorgesysteme und kämpfen ebenfalls mit einer Steigerung der Lebenserwartung ihrer Bevölkerung. Den Vergleichsländern gemein ist, dass das Rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft wurde. 71% der Befragten BVG-Vertreter befürworten eine solche Massnahme auch für die Schweiz, wobei die Rente für eine durchschnittliche Bezugsdauer von 20 Jahren (68% Zustimmung) ausgelegt werden soll, was in etwa der aktuellen Lebenserwartung von Männern im Alter 65 entspricht (Frauen: 23 Jahre gem. BFS). Dieser Reformmassnahme steht jedoch entgegen, dass nur einer von fünf Studienteilnehmern glaubt, dies sei im aktuellen politischen Umfeld überhaupt durchsetzbar.
Quelle: Risiko Check-up Studie 2021
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Zum achten Mal hat die IV Luzern den IV-Award an Unternehmen vergeben, die sich bei der Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen besonders hervorgetan haben.
vps.epas | Taubenhausstrasse 38 | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch