Wachsende Verantwortung für Firmengründer

Freitag, 07. Oktober 2022 - Joe Zemp
Wenn das Start-up zum Klein-KMU gewachsen ist, wird der Jungunternehmer zum Manager und Patron. Sozialversicherungen, Risikomanagement und Versicherungen werden noch wichtiger, versprechen Chancen.

Nach der Unternehmensgründung und einer ersten Zeit der Konsolidierung arbeitet ein Jungunternehmer (mitverstanden die Jungunternehmerin) in der Regel als Ein- oder  Zweipersonenbetrieb, vielleicht noch mit einer teilzeitlichen Arbeitskraft. Laufen die Geschäfte gut, beginnt oft eine Phase der Expansion. Die Zahl der Mitarbeitenden steigt und mit fünf, acht oder zwölf Mitarbeitenden wird das Jungunternehmen sukzessive zu einem bereits stattlichen Kleinunternehmen.

Jungunternehmer wird als KMU-Firmeninhaber zum Manager und Patron

Schon im Kleinunternehmen wandelt sich die Rolle des einstigen Jungunternehmers als Firmeninhaber. Der Anteil an Führungs- und Management-Aufgaben nimmt deutlich zu: Betrieb, Finanzen, Marketing/Vertrieb, Personal, Führung etc. Der Firmeninhaber verantwortet nun den viel umfangreicheren Geschäftsgang und damit verbunden auch das Wohlergehen seiner Mitarbeitenden mit ihren Familien.

In diesem Zusammenhang steht der Firmeninhaber nun auch in einer völlig neuen Situation bezüglich Versicherungen und Vorsorge sowie Risikomanagement. Denn aus betriebswirtschaftlichen Aspekten – und hier insbesondere aus finanzieller und personaler Sicht – gibt es neue Bedürfnisse, Gefahren und Notwendigkeiten, aber auch Chancen.

Sozialversicherungen als wichtiges Instrument der Personalführung

Für zufriedene – noch besser begeisterte – Kundinnen und Kunden und für den langfristig erfolgreichen Geschäftsverlauf sind die Mitarbeitenden und deren Arbeit matchentscheidend. Angesichts der Schwierigkeiten, spezifische Fachkräfte, ausgewiesene Führungsleute, gute Sach- und Projektbearbeitende sowie engagierte Mitarbeitende zu finden und zu binden, ist es mehr als wichtig, deren Sozialversicherungen ansprechend auszugestalten. Die Mitbewerber tun dies auch!

Für alle Mitarbeitenden eines Unternehmens, ob klein, mittel oder gross, sind die Sozialversicherungen in Art und Umfang weitgehend obligatorisch:

  • AHV/IV/EO (1. Säule), Familienzulagen (FZ), Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • BVG – Pensionskasse (2. Säule), ab einem Jahresverdienst von 21510 Franken
  • UVG – Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU, ab acht Stunden durchschnittlicher Arbeitstätigkeit pro Woche für den Arbeitgeber)
  • Krankentaggeld (wenn durch Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben)

Die Serie Sozialversicherungen im Leben eines KMU

In der Serie «Sozialversicherungen im Leben eines KMU» beleuchten Experten unterschiedliche Phasen, die ein Unternehmen durchläuft, und zeigen auf, was bezüglich Sozialversicherungen zu beachten ist.

Die Serie fokussiert sich auf die Bedürfnisse des Unternehmens und erscheint im Wechsel mit der Serie «Lebenssituationen», die Fragen mit Fokus auf die Versicherten beleuchtet.

Weitere Artikel der Serie können hier nachgelesen werden.

Krankentaggeldversicherung heute weitgehend üblich

Das Vorhandensein einer Krankentaggeldversicherung für das Unternehmen ist heutzutage Usanz, auch wenn diese nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben ist, zumal die Firma bei einem Krankheitsfall arbeitsrechtlich die Lohnzahlung ohnehin für einen bis drei Monate übernehmen müsste. Die Versicherungsprämien können budgetiert werden. Bei einem Kleinbetrieb mit mehreren Mitarbeitenden ist davon auszugehen, dass über die Jahre der eine oder andere längere Krankheitsfall eintreten wird. Für das KMU dürfte der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, für den Arbeitnehmenden sowieso. Weitere Infos dazu bietet der Fokus Krankentaggeldversicherung.

Grosszügigere Beitrags- und Prämienübernahme durch den Arbeitgeber als Spielraum

Ein Anreiz für die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden kann geschaffen werden, indem der Arbeitgeber bei der Pensionskassenlösung, der Nichtberufsunfall- und der Krankentaggeldversicherung den Beitrag des Arbeitnehmers teilweise oder ganz übernimmt.

Pensionskasse dient der Vorsorge

Pensionskasse: Durch eine über das BVG-Minimum hinausgehende Ausgestaltung kann den Mitarbeitenden eine motivierende, bindende Lösung als Vorsorge und Sicherheit für das Alter, die Hinterbliebenen und die Erwerbsunfähigkeit geboten werden. Heutzutage verfügen sehr viele Unternehmen aller Grössen über eine deutlich bessere Pensionskassenlösung, als das BVG-Gesetz vorschreibt.

Die «Qual der Wahl»: Das Angebot an Pensionskassenlösungen ist gross. Es lohnt sich, dieses durch einen neutralen Berater aufzeigen zu lassen. Leistungen, Kosten und Prämien unterscheiden sich deutlich. Generell lohnt sich ein Vergleich der wichtigsten Kennzahlen der Vorsorgeeinrichtungen, auch bezüglich Deckungsgrad und dessen Berechnungsart, Performance über die Jahre, Reserven etc.

Kaderpensionskasse: Für die besonders gesuchten Mitarbeitenden der qualifizierten Führungs- und Fachkader lohnt sich die Schaffung einer attraktiven Kaderlösung, auch Kaderpensionskasse genannt. Auch der Firmeninhaber als Angestellter seiner AG oder GmbH kann sich einer solchen Lösung anschliessen. Zur Bildung einer Kaderpensionskasse gilt es, einige Regeln betreffend Kollektivität und Planmässigkeit zu beachten.

1e-Lösungen: Verdienen einzelne Kadermitglieder bereits ausserordentlich gut, konkret über 126900 Franken Jahresgehalt, kann für diese auch eine sogenannte 1e-Kaderlösung sinnvoll sein. Der grosse Vorteil ist, dass die Versicherten eine individuelle, massgeschneiderte und auch chancen-/risikoreichere Anlagestrategie wählen können.

Pensionskasse dient neben der Vorsorge auch der Steueroptimierung für das Unternehmen und die Mitarbeitenden

Einkäufe in die Pensionskasse: Eine entsprechend ausgestaltete Pensionskasse gibt dem Inhaber (sofern Angestellter seiner AG oder GmbH) und den Mitarbeitenden über die Zeit einige Möglichkeiten, durch allfällige Einkäufe in die Pensionskasse ihre Altersvorsorge deutlich zu verbessern und gleichzeitig ihre Steuerrechnung zu optimieren.

Arbeitgeberbeitragsreserve: Dieses Instrument gibt auch der Kleinfirma einen finanziell nutzbaren Spielraum, indem in guten Jahren für die Arbeitgeberbeiträge gewinnsenkend Reserven gebildet und damit Steuern gespart werden sowie für schwierigere Zeiten vorgesorgt wird:

  • Die Kleinfirma bildet in guten Jahren Reserven für die Arbeitgeberbeiträge und senkt so den Gewinn, womit Steuern gespart werden.
  • In wirtschaftlich schwierigeren Jahren können diese Reserven für die Finanzierung der laufenden Arbeitgeberbeiträge herangezogen werden.
  • Aus steuerrechtlicher Sicht anerkennen der Bund und die meisten Kantone die Einzahlungen in die Arbeitgeberreserve bis zum fünffachen Betrag der jährlichen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge.

Personalorientierung: Bei den Mitarbeitenden kommt sehr gut an, wenn der Firmeninhaber die Pensionskassenlösung durch den externen Fachmann anlässlich einer gemeinsamen Orientierung präsentieren lässt und die Mitarbeitenden an einem persönlichen Folgetermin auf freiwilliger Basis ihre individuelle Situation erläutert bekommen. Die Mitarbeitenden – und es müsste eigentlich alle interessieren – erhalten dadurch frühzeitig und objektiv aufgezeigt, wie sie ihre persönliche Vorsorge für das Alter, die Hinterbliebenen und die  Erwerbsunfähigkeit erstellen sollen. Mit einer optimalen Ausgestaltung der eigenen 3. Säule können auch Steuern gespart werden.

Versicherungen als Teil des Risikomanagements nicht vernachlässigen

Für das geschäftliche Wohlergehen ist neben den Mitarbeitenden und deren Sozialversicherungen ebenso wichtig, dass die Sach- und Vermögensrisiken betrachtet und gemanagt werden, wenn sich der Ein- oder Zweipersonenbetrieb zu einem stattlichen Kleinbetrieb entwickelt.

Schadenfälle gefährden Wohlergehen des KMU bis zur Existenz – Versicherungen sind notwendig

Um für allfällige Schadenfälle, welche die Erfolgsrechnung und die Bilanz moderat bis existenziell gefährden können, gewappnet zu sein, muss auch die Versicherungssituation professionell und objektiv analysiert werden.

Im Vordergrund stehen die klassischen Sachversicherungen, die Beschädigungen in Folge von Feuer-, Elementar- und Wasserschäden versichern; beispielsweise an Geschäftsinventar, technischen Anlagen oder Gebäude sowie den Betriebsunterbruch. Zudem kann sich das Unternehmen gegen IT- und Cyber-Gefährdungen absichern. Ebenfalls zu überprüfen sind die Betriebs- und Berufshaftpflicht (seit 1. Januar 2022 inkludiert mit einem direkten Forderungsrecht für die Geschädigten) sowie die Firmenrechtsschutzversicherung.

Broker helfen, die richtigen Lösungen zu finden

Die Anbieter für Vorsorgelösungen wie Pensionskasse, Kranken- und Unfallversicherungen sowie für Sach- und Vermögensversicherungen sind zahlreich und die Angebote vielfältig. Hier den Durchblick zu haben oder zu erarbeiten, ist zeitaufwendig. Ein unabhängiger Broker für Versicherungen, Vorsorgelösungen und Risikomanagement kennt den Markt und kann die Kundensituation und deren Bedürfnisse analysieren. Darauf basierend werden neutral die geeigneten Lösungen empfohlen, die Anträge geprüft und die Policen überwacht. Anschliessend wird der Kunde langfristig begleitet.

Take Aways

  • Die Versicherung der Mitarbeitenden bei den Sozialversicherungen ist weitgehend gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch kann das Jungunternehmen weitergehende Leistungen abschliessen und sich grosszügig an den Arbeitnehmerbeiträgen beteiligen.
  • Insbesondere die berufliche Vorsorge bietet einen grossen Spielraum im  überobligatorischen Bereich, der nebst einer guten Vorsorge auch Potenzial für Steueroptimierungen bietet – für das Unternehmen und die Mitarbeitenden.
  • Gute Sozialleistungen sind ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung von Mitarbeitenden und deren Bindung. Auf der Suche nach der optimalen Lösung sowie bei der korrekten Umsetzung kann der Beizug von Brokern oder Treuhandfirmen hilfreich sein.

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