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Schweizer Gesetzgebung diskriminiert Witwer
Die Schweiz verstösst mit ihrer Gesetzgebung zur Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.