
Pensionskassen: Mindestzinssatz bei beruflicher Vorsorge bleibt bei einem Prozent
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2022 bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Mit dem Mindestzinssatz wird festgelegt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben laut dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.