AHV-Umlagedefizit von 4.2 Milliarden im Jahr 2035

Mittwoch, 20. August 2025
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 aktualisiert. Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente führt ab 2026 demnach zu wachsenden negativen Umlageergebnissen in der AHV. Im Jahr 2035 beträgt das Umlagedefizit rund 4.2 Mrd. Franken. Für die IV wird in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Umlagedefizit von rund 300 Millionen gerechnet.

Das Referenzszenario, das den AHV-Finanzperspektiven zugrunde liegt, geht ab dem Jahr 2026 von einem Umlagedefizit aus, teilt der Bundesrat mit. Dann wird die 13. Altersrente erstmals ausbezahlt. Das Umlagedefizit ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben, wobei die Anlageergebnisse nicht berücksichtigt werden. 2024 wurde ein Umlageüberschuss von 2.8 Mrd. Franken erzielt, für 2025 wird ein Überschuss von rund 2.2 Mrd. Franken erwartet (zu Preisen von 2024). Für 2030 wird ein Umlagedefizit von rund 1.9 Mrd. Franken, für 2035 eines von rund 4.2 Mrd. Franken projiziert (siehe Grafik). Damit bleibt die rasche Einführung einer Zusatzfinanzierung zur Deckung der Mehrausgaben der 13. Altersrente zentral.

Die Perspektiven der AHV und der IV wurden unter anderem mit den neuen Demografieszenarien des Bundesamts für Statistik (BFS), den neuen Konjunkturprognosen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sowie den Jahresabschlüssen der beiden Sozialversicherungen 2024 aktualisiert.

AHV: Defizite trotz besserer Aussichten

Die aktuellen Demografieszenarien von 2025 gehen von einer höheren Zahl an Erwerbstätigen aus als die im Jahr 2020 veröffentlichten Szenarien. Gleichzeitig wird neu von einer geringeren Zunahme der Bevölkerung über 65 Jahren sowie einer langsamer ansteigenden Lebenserwartung ausgegangen. Dies führt bei der AHV zu höheren Lohnbeiträgen und damit zu steigenden erwarteten Einnahmen, bei weniger stark wachsenden Ausgaben. Derweil wurden in den neuen Konjunkturprognosen die kurzfristigen Wachstumsprognosen für die Schweizer Wirtschaft sowie die Lohnentwicklung nach unten korrigiert. Dies führt kurzfristig zu einem schwächeren Wachstum der Einnahmen der AHV sowie zu einer schwächeren Entwicklung des Mischindexes (Durchschnitt von Lohn- und Preisindex) und damit auch der Minimalrente.

Diese demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen führen insgesamt dazu, dass die voraussichtlichen Umlagedefizite in der AHV geringer ausfallen, als vor einem Jahr projiziert: die Differenz beträgt rund 600 Mio. Franken im Jahr 2030 und 1.7 Mrd. Franken im Jahr 2035.

Die neuen Projektionen des BSV stützen sich auf die volkswirtschaftlichen Eckwerte vom Juni 2025. Unter anderem sind mögliche Auswirkungen der neuesten US-Zölle auf die Schweizer Wirtschaft nicht enthalten. Die neuen Finanzperspektiven für AHV und IV sind im Kontext eines äusserst volatilen wirtschaftlichen Umfelds zu betrachten. Das BSV behält sich vor, die Finanzperspektiven für AHV und IV zu aktualisieren, etwa wenn neue Konjunkturprognosen diesen Schritt nahelegen.

IV: Finanzielle Lage verschlechtert sich

Das Referenzszenario für die IV weist über den gesamten Zeitraum bis 2040 hinweg durchgehend Umlagedefizite von rund 300 Mio. Franken aus (siehe Grafik). Das heisst: Rund 3% der jährlichen Ausgaben können nicht mit den Einnahmen gedeckt werden. Die finanzielle Lage der IV verschlechtert sich damit zunehmend. Die flüssigen Mittel und Anlagen der IV lagen 2024 rund 13 Prozentpunkte unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenze von 50% einer Jahresausgabe und nehmen weiter kontinuierlich ab. Im Referenzszenario wäre das Vermögen der IV in rund 15 Jahren vollständig aufgebraucht, ohne Berücksichtigung der Schulden von 10.3 Mrd. Franken bei der AHV.

Hauptgrund für die Verschlechterung der finanziellen Aussichten der IV ist der anhaltende Anstieg der Neurenten in mehreren Alterskategorien. Besonders auffällig ist der Anstieg bei Personen unter 30 Jahren. Es ist deshalb nicht nur mit mehr Neurentenzugängen zu rechnen, sondern auch mit einer längeren durchschnittlichen Bezugsdauer.

Szenarien: Bandbreite stellt Unsicherheit der Projektionen dar

Die AHV- und IV-Projektionen umfassen beide ein Referenzszenario, das die Trends der vergangenen Jahre fortschreibt sowie jeweils zwei Alternativszenarien («hohes Umlageergebnis» und «tiefes Umlageergebnis»). Damit wird die Unsicherheit insbesondere der langfristigen Entwicklung transparent dargestellt. Die beiden Alternativszenarien bilden die Grenze der Bandbreite. Alle Entwicklungen neben dem Referenzszenario sind ebenfalls plausibel.

Take Aways

  • Die Einführung der 13. AHV-Rente ab 2026 führt langfristig zu hohen Umlagedefiziten, die 2035 rund 4.2 Mrd. Franken betragen.

  • Dank besserer Demografieaussichten und höherer Lohnbeiträge fallen die künftigen AHV-Defizite geringer aus als noch vor einem Jahr prognostiziert.

  • Steigende Neurenten, insbesondere bei Personen unter 30 Jahren, verschlechtern die finanzielle Lage der IV.

  • Folglich rechnet der Bundesrat für die IV  bis 2040 durchgehend mit Umlagedefiziten von rund 300 Mio. Franken pro Jahr.

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