Luzern erhöht Familienzulagen stärker als ursprünglich geplant
Im Kanton Luzern werden nicht nur die Zulagen für Jugendliche, sondern alle Familienzulagen erhöht. Der Kantonsrat hat einen Antrag seiner vorberatenden Kommission gutgeheissen.
Auch in der heutigen Zeit können längere Arbeitsunterbrüche und Teilpensen die berufliche Entwicklung noch empfindlich hemmen. Dies ist primär ein gesellschaftlicher Umstand, der sich über die Höhe des erzielbaren Verdiensts ohnehin auf die wirtschaftliche Lage im Alter auswirkt. In der Altersvorsorge kumulieren sich diese Effekte allerdings überproportional:
Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von derzeit mindestens 21 330 Franken erzielen (Eintrittsschwelle). Personen, die diesen Lohn bei mehreren Arbeitgebern erreichen, können sich freiwillig (in der Regel bei der Auffangeinrichtung) versichern.
Der Koordinationsabzug wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Im BVG-Obligatorium entspricht dieser gegenwärtig 24 885 Franken, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Vernehmlassungsvorlage für die BVG-Reform sieht eine Halbierung des Koordinationsabzugs vor. Dadurch soll sich das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigung verbessern.
All diese Punkte betreffen die Frauen insgesamt mehr als die Männer:
Die berufliche Vorsorge belohnt höhere Pensen und vollständige Karrieren überproportional. Andere Arbeitsmodelle sind heutzutage aber weit verbreitet. Die berufliche Vorsorge legt hier vieles in die Hand des Arbeitgebers. Tatsächlich sind die meisten Weiterentwicklungen jahrelang von fortschrittlichen Kassen erprobt worden, bis der Gesetzgeber sie am Ende für verbindlich erklärt hat.
Nach der Selbstverantwortung der Arbeitnehmer in der beruflichen Vorsorge zu rufen ist heikel, solange das entsprechende Wissen nicht systematisch vermittelt wird. Aber Sie können trotzdem einiges selbst für Ihre Vorsorge tun.
Im Kanton Luzern werden nicht nur die Zulagen für Jugendliche, sondern alle Familienzulagen erhöht. Der Kantonsrat hat einen Antrag seiner vorberatenden Kommission gutgeheissen.
Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Umlageergebnis von 2778 Millionen, die IV mit einem negativen Ergebnis von 19 Millionen und die EO mit einem positiven Ergebnis von 196 Millionen. Dank der guten Anlageperformance erzielten alle drei Ausgleichsfonds positive Resultate. Insgesamt führt dies zu positiven Betriebsergebnissen.
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