
Behindertenorganisation fordert 13. Invaliden-Rente
Nach dem Ja an der Urne für eine 13. AHV-Rente fordert der Dachverband der Behindertenorganisationen eine solche auch für IV-Rentnerinnen und Rentner.
Die Revision des AVIG vereinfacht Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE). Zudem wird der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert. Gleichzeitig wird die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) geschaffen.
Die entsprechenden Anpassungen in der AVIV umfassen insbesondere Artikel bezüglich der Modalitäten für die Anmeldung zum Leistungsbezug, die in Zukunft auch elektronisch für alle Leistungsarten möglich sein wird. Die Bestimmungen betreffend Zwischenbeschäftigung beim Bezug von KAE und SWE werden ebenfalls angepasst. Zusätzlich werden notwendige Änderungen in der AVIV vorgenommen, wie die Regelung des elektronischen Schriftverkehrs zwischen Versicherten und Behörden.
Im Weiteren werden die rechtlichen Bestimmungen für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme in einer neuen Gesamtverordnung (ALV-IsV) zusammengeführt.
Das revidierte AVIG setzt die Anliegen der Motion Vonlanthen «Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit» aus dem Jahr 2016 um. Es wurde am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet.
Nach dem Ja an der Urne für eine 13. AHV-Rente fordert der Dachverband der Behindertenorganisationen eine solche auch für IV-Rentnerinnen und Rentner.
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) um sechs Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Die neue Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.
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