Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats ist nicht auf eine Gesetzesänderung eingetreten, die einen Wechsel vorsieht. Bestätigt der Nationalrat diesen Entscheid, ist die obligatorische Krankenversicherung für Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz vom Tisch.
Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz waren 2023 nicht krankenversichert, wie der Bundesrat zur Vorlage schreibt. Gemäss Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen habe die Schweiz die Verantwortung, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die medizinische Versorgung solle der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.
Zusätzliche Kosten für Prämienzahlende verhindern
Die Mehrheit der SGK hält wie der Ständerat fest, dass die Vorlage in die Grundprinzipien des Krankenversicherungsgesetzes eingreife. Demnach sei die Krankenversicherungspflicht an den Schweizer Wohnsitz gebunden. Viele ausländische inhaftierte Personen hätten jedoch weder die Absicht noch die Perspektive, sich hier niederzulassen.
Die Gegnerinnen und Gegner der Reform befürchten mit der Gesetzesänderung zudem zusätzliche Kosten zulasten der Prämienzahlenden. Dabei sei die gesundheitliche Versorgung von inhaftierten Personen eine staatliche Aufgabe, die nicht über Prämien finanziert werden solle.
Weiterhin mit kantonalen Steuergeldern finanziert
Wird die Vorlage beerdigt, werden die anfallenden Gesundheitskosten dieser Personen wie bisher durch kantonale Steuergelder finanziert. Einheitlich geregelt wäre die Finanzierung weiterhin nicht. Zurzeit werden die Kosten von Institutionen des Justiz- oder Strafvollzugs, von den Gesundheitsbehörden oder den kommunalen Sozialhilfebehörden getragen. (sda)