Bundesrat will Obergrenze für Einkäufe in Pensionskasse senken

Donnerstag, 20. November 2025
Die Obergrenze für von den Steuern abziehbare Einkäufe in die Pensionskassen soll sinken. Das stärke die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, schreibt der Bundesrat in der zustimmenden Antwort auf eine Motion aus der Mitte-Fraktion.

Eingereicht hatte den Vorstoss Nationalrätin Yvonne Bürgin (Mitte). Einkäufe in die Pensionskasse sollten dazu dienen, Vorsorgelücken zu schliessen, begründete sie den Vorstoss. Doch die heutige Obergrenze von 907200 Franken erlaube Einkäufe in Millionenhöhe. Das sei unverhältnismässig und führe zu erheblichen Steuerausfällen.

Obergrenze soll halbiert werden

Bürgin verlangt mit der Motion eine Senkung dieser Obergrenze auf die Hälfte dieses Höchstbetrags, also auf derzeit 453600 Franken. Das reduziere übermässige Steuerprivilegien, und dennoch bleibe die Möglichkeit einer sehr guten Vorsorge gewahrt. Der Bundesrat beantragt ein Ja zur Motion. Eine Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohns stärke die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, schrieb er in seiner Stellungnahme. Denn damit würden die Steuervorteile für eine Minderheit mit sehr hohen Einkommen begrenzt.

Steuervorteile von Kapitalbezügen reduzieren

Der Bundesrat erinnert dabei an seine im Entlastungspaket#27 vorgelegten Pläne für höhere Steuern auf Bezügen aus der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge. Damit würden die Steuervorteile von grossen Kapitalbezügen gegenüber Renten verringert, schreibt er. Das führe zu höheren Einnahmen aus der direkten Bundessteuer.

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