Verein als Arbeitgeber
Besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Davon sind Vereine nicht ausgenommen.
Im Fokus EL-Reform (erscheint am 28. Januar 2021), beleuchtet Penso die Änderungen im Detail, spricht mit einem Vertreter von Curaviva über EL und die Pflegefinanzierung und zeigt auf, warum sich auch Arbeitgebende mit der EL befassen sollten.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Broschüre mit Basisinformationen über die EL aktualisiert. Die Broschüre erklärt unter anderem, wie das System der EL funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder wie die Leistungen berechnet werden.
Mit Merkblättern zeigt die Informationsstelle AHV/IV in übersichtlicher Weise, wie die EL funktioniert und was sich ab dem 1. Januar 2021 ändert. (gg)
Besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Davon sind Vereine nicht ausgenommen.
Viele Selbstständigerwerbende, die während der Coronakrise vom Bund Geld erhielten, sind zufrieden. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht viel Positives, kritisiert Bundesrat und Parlament aber auch für «konzeptionelle Schwachstellen».
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