Die berufliche Vorsorge sichert die finanzielle Zukunft von Millionen Menschen. Im Zentrum dieses Systems steht das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtungen – mit enormer Verantwortung, strategischer Entscheidungsgewalt und persönlicher Haftung. Doch wird diese Verantwortung angemessen entschädigt?
Verantwortung mit Tragweite
Das Milizsystem ist ein zentraler Pfeiler der beruflichen Vorsorge und prägt die Arbeit in ihren Gremien. Das bedeutet auch, dass die Mitglieder des obersten Organs – häufig Stiftungsrat genannt – dieser anspruchsvollen Aufgabe neben ihrer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen. Trotzdem fällen sie weitreichende Entscheidungen: Sie überwachen die Anlagestrategie, stellen die langfristige Finanzierung sicher und müssen regulatorische Entwicklungen im Auge behalten. Falsche Entscheidungen können gravierende Folgen haben – nicht nur für die Einrichtung selbst, sondern auch für deren Versicherte.
Anreize setzen
Umso wichtiger scheint es, dass diese wichtige Aufgabe angemessen entlohnt wird. Nicht nur um die Verantwortung und das Haftungsrisiko zu entschädigen, sondern auch um positive Anreize zu setzen und damit die Attraktivität dieses Amts zu steigern. Wer kompetente, engagierte und erfahrene Persönlichkeiten für diese verantwortungsvolle Rolle gewinnen will, muss attraktive Rahmenbedingungen bieten. Eine faire Entschädigung sorgt dafür, dass sich qualifizierte Fachkräfte für diese Mandate interessieren – und nicht aus Angst vor Haftungsrisiken oder unzureichender Honorierung darauf verzichten.
Angemessenheit – ein Balanceakt
Doch was ist eine faire oder angemessene Entschädigung? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz sind vielfältig, und dementsprechend sind die Anforderungen an und die Herausforderungen für das oberste Organ sehr unterschiedlich. Doch klar ist: Ein symbolischer Betrag oder ein jährliches Abendessen sind keine adäquate Anerkennung für diese wichtige Tätigkeit. In seiner 2023 durchgeführten Stiftungsratsumfrage ist vps.epas dieser Frage nachgegangen. Daraus geht hervor, dass rund zwei Drittel der Stiftungsräte die Stiftungsratssitzungen und teilweise auch die Vorbereitung als Arbeitszeit verbuchen dürfen. 60% erhalten von der Vorsorgeeinrichtung eine Entschädigung für die Sitzungen und die Vorbereitung – im Median 6000 Franken pro Jahr.
Mehr als ein Ehrenamt – ein professioneller Auftrag
Die berufliche Vorsorge ist längst ein komplexes Feld, das ein hohes Mass an Fachwissen erfordert. Finanzmärkte, Regulierung, Demografie – all das beeinflusst die Entscheide des obersten Organs. Eine angemessene Entschädigung trägt dazu bei, dass sich die richtigen Personen mit vollem Engagement dieser Aufgabe widmen.
Klar ist: Wer Verantwortung trägt, muss auch entsprechend anerkannt werden. Das stärkt nicht nur die Attraktivität des Amts, sondern auch die langfristige Stabilität und Professionalität der 2. Säule.