
Krankenversicherung für Mitarbeitende
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.
Das neue Jahr bringt einige Veränderungen für die Sozialversicherungen mit sich. So tritt z.B. das neue Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) in Kraft oder Änderungen am Erwerbsersatzgesetzt (EOG) ermöglichen den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Ausführlich erläutert Gertrud Bollier in ihrem Artikel die Neuerungen.
Zudem wurden die AHV-Renten der Teuerung angepasst (maximale Rente neu 2390 statt bisher 2370 Franken). Dies hat auch Auswirkungen auf die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge. Auf vps.epas.ch findet sich unter Downloads eine Übersicht der neu gültigen Masszahlen. (gg)
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.
Die Sozialleistungen sind 2020 um rund 11% auf über 200 Mrd. Franken angestiegen. Haupttreiber der Kosten war die Einschränkungen für Betriebe wegen der Corona-Pandemie.
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