Zu diesem Schluss kommt eine externe Studie, welche das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen der Erfüllung zweier parlamentarischer Vorstösse in Auftrag gegeben hat und über die sich der Bundesrat am 13. Mai 2026 informieren liess.
Die Studie zeigt, dass eine Begrenzung der Bevölkerung auf 10 Millionen in der Gesamtbilanz mit erheblichen volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Kosten verbunden wäre. Zwar führt eine Begrenzung zu entlastenden Effekten — insbesondere beim Wohnungsmarkt, bei der Infrastruktur und der Umwelt sowie bei einzelnen bedarfsabhängigen Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe. Diese Entlastungen sind jedoch in ihrer Grössenordnung deutlich geringer als die identifizierten Kosten.
Hohe Kosten und wenig Entlastung
Die fiskalischen Kosten sind substanziell: Die AHV wird durch eine Zuwanderungsbegrenzung erheblich belastet. Die Einnahmen sinken demnach unmittelbar (bis 2075: -8.3%), während die Ausgaben erst mit grosser Verzögerung reagieren würden (bis 2075: -2.9%). Das Umlageergebnis würde sich laut der Studie mit einer Begrenzung der Zuwanderung im Vergleich zum Referenzszenario um jährlich bis zu 5.9 Mrd. Franken pro Jahr verschlechtern.
Bei der IV zeigten zeigt sich eine ähnliche Mechanik mit kleineren Beträgen und bei der EO würden sich gegenläufige Effekte weitgehend kompensieren. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) und der Sozialhilfe wären bei einer Begrenzung der Zuwanderung gewisse Einsparungen zu erwarten.
Schliesslich würden die Steuereinnahmen stärker sinken als die Ausgaben, und der Anteil der Gesundheitskosten am Volkseinkommen würde stärker steigen als ohne Begrenzung. Herausforderungen wie die demografische Alterung, Fachkräftemangel, steigende Gesundheitskosten würden sich gemäss der Studie noch verschärfen.