Nationalrat will Selbstständigkeitsstatus nicht anpassen

Dienstag, 03. Juni 2025
Der Nationalrat will den Selbstständigkeitsstatus im Arbeitsrecht nicht ändern. Er trat nicht ein auf eine Vorlage zur stärkeren Berücksichtigung des Willens der Parteien für die Feststellung des arbeitsrechtlichen Status. Konkret ging es vor allem um Arbeitende in der wachsenden Plattform-Wirtschaft.

Das Geschäft ist damit vom Tisch. Angestossen hatte die Vorlage Jürg Grossen (GLP) mit einer parlamentarische Initiative. Er hatte gefordert, dass der Parteiwillen zur Feststellung, ob eine betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden solle. Wolle ein Erwerbstätiger heute als selbstständig klassifiziert werden, sei dies oft nur schwer möglich. Der gesellschaftliche Wandel und die Digitalisierung hätten aber zu neuen Arbeitsformen geführt.

Traditionelle Arbeitsformen und Plattform-Wirtschaft betroffen

Die heutige Rechtspraxis entspreche daher nicht dem Willen der Betroffenen und gefährde die Unternehmensmodelle von internationalen Firmen genauso wie jene von zahlreichen Schweizer Start-ups. Betroffen seien neben Arbeitenden in der Plattform-Wirtschaft auch "traditionelle" Arbeitsformen - wie zum Beispiel Physiotherapeutinnen, Ärzte oder Taxifahrer.

Vollzugsbehörden und Gerichte hätten einen grossen Handlungsspielraum, was den arbeitsrechtlichen Status betrifft. «Im Zweifelsfall werden Erwerbstätige als Angestellte klassifiziert», sagte Patrick Hässig (GLP) für die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK).

Mitte-Links setzt sich durch

Grüne, SP und Mitte stellten sich aber erfolgreich gegen die Initiative und warnten vor einer «fundamentalen Änderung im Arbeitsrecht» sowie vor einer wachsenden Zahl an Scheinselbstständigen. «Nur internationale Plattformkonzerne profitieren, ansonsten niemand», sagte Mattea Meyer (SP). Am Ende müssten die Steuerzahlenden für die in die Selbstständigkeit gezwungenen und dadurch prekarisierten Arbeitskräfte aufkommen.

Die gegenwärtige Unterscheidung des arbeitsrechtlichen Status sei genügend flexibel und können an Veränderungen im Arbeitsmarkt angepasst werden, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Die Vorlage könne zu grosser Rechtsunsicherheit führen, da Menschen in die Selbstständigkeit gezwungen werden könnten. Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld Nichteintreten beantragt. (sda)

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