Parlament verbessert Versicherungsschutz für jung Verunfallte

Donnerstag, 11. September 2025
Das Parlament verbessert den Versicherungsschutz für vor dem Versicherungsalter Verunfallte. Bei Rückfällen und Spätfolgen haben auch sie Anspruch auf Taggelder. Der Ständerat hiess eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes gut.

Der Ständerat folgte dem Nationalrat, das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Es erfüllt eine Motion, die der damalige CVP-Nationalrat Christophe Darbellay 2011 eingereicht hatte. Wie Damian Müller (Mitte) im Ständerat sagte, wollte der Bundesrat die Motion eigentlich abschreiben, was das Parlament verweigerte. Für die schliesslich vorgelegte Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) hatte die Landesregierung alle Sozialversicherungen mit Taggeldern unter die Lupe genommen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, die gefundene Lösung sei pragmatisch.

Heute keine Taggelder für Rückfälle oder Spätfolgen

Gemäss der verabschiedeten Regelung sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.

Wenn eine noch nicht berufstätige Person aktuell verunfallt, übernimmt die Krankenkasse die medizinischen Kosten. Erleidet sie nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder leidet sie unter Spätfolgen, erhält sie laut dem UVG keine Taggelder, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Der Erwerbsausfall wird zwar vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit. (sda)

Artikel teilen


Dossiers

Zum Fokus

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf