Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde ursprünglich eingeführt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang seither erweitert. Heute entschädigt die EO auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft. Abgedeckt sind insbesondere der Urlaub nach einer Geburt oder einer Adoption sowie der Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.
EO-Nebenleistungen für alle
Das Parlament hat mit mehreren überwiesenen Motionen eine weitere Erweiterung der EO-Leistungen angestossen. Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter sowie Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern oder Adoptiveltern sollen künftig Anspruch auf die Nebenleistungen der EO - also Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten - erhalten.
Weiter soll die Betriebszulage, mit der ein Teil der Fixkosten von Selbstständigen während ihrer Dienstzeit gedeckt wird, auf alle EO-Bezügerinnen und -Bezüger mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgeweitet werden. Auch die Zulage für Betreuungskosten soll auf alle EO-Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden.
Das Parlament ist damit grundsätzlich einverstanden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Dagegen war die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion. Die von der Nationalratskommission beantragte Ausweitung der Vorlage sei übertrieben.
Keine Obergrenze im Spital
Eine Mitte-Links-Mehrheit folgte den Anträgen der vorberatenden Kommission. Konkret beschloss die grosse Kammer, die Mutterschaftsentschädigung um die tatsächliche Dauer des Spitalaufenthalts der Mutter oder des Neugeborenen zu verlängern - ohne Obergrenze von 56 Tagen, wie sie Bundesrat und Ständerat vorgesehen haben. Eine Folge dieser Anpassung wäre eine potenziell unbegrenzte Dauer des Kündigungsschutzes im Mutterschaftsurlaub. Deshalb fügte der Nationalrat eine Bestimmung ein, wonach der Kündigungsschutz um maximal 12 Wochen auf insgesamt 26 Wochen verlängert werden kann. Damit würden 94% der längeren Spitalaufenthalte von Neugeborenen abgedeckt.
Ein EO-Anspruch soll neu in allen Fällen bestehen, in denen das Kind oder die Mutter mindestens vier Tage hospitalisiert ist. In einem solchen Fall bedarf es keiner einschneidenden Veränderung des Gesundheitszustands und keiner schlechten Prognose mehr. Weiter sollen beim Tod eines Neugeborenen künftig auch der Vater oder die Ehefrau der Mutter einen Leistungsanspruch haben.
Keine Beitragserhöhungen
Mit diesen Anpassungen möchte die Mehrheit Familien in schwierigen, aber seltenen Situationen besser unterstützen, wie Kommissionssprecherin Barbara Gysi (SP) sagte. Die Befürwortenden der Vorlage hielten fest, dass die vorgeschlagenen Massnahmen ohne Beitragserhöhungen bei der EO möglich seien. Auch die Reserven von rund 200 Mio. Franken würden nicht angetastet.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.