Ständerat will mehr Mehrwertsteuer und Lohnprozente für die AHV

Donnerstag, 12. Juni 2025
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht.

Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.

Lohnbeiträge sollen um 0.4 Prozentpunkte steigen

Der Rat folgte mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Er hat entschieden, die Lohnbeiträge an die AHV ab 1. Januar 2028 um 0.4 Prozentpunkte zu erhöhen. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0.2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Angestellte unter dem Strich um je 0.1 Prozentpunkte steigen.

Bis ein Prozentpunkt mehr Mehrwertsteuer

Parallel dazu will er die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt anheben. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.

Lob von Mitte-Links, Widerstand von Bürgerlichen

Mehrheitsvertreter lobten die Anträge als flexible Lösung und als Kompromiss. Die Mischung von Mehrwertsteuer und AHV-Lohnbeiträgen für die Finanzierung der 13. Rente sei richtig, fand Erich Ettlin (Mitte). Setze man nur bei der Mehrwertsteuer an, träfe das jüngere Leute stärker als Personen im Rentenalter. Pierre-Yves Maillard (SP) sprach von einer flexiblen Lösung. Damit könne auf politische Entscheide reagiert werden.

Eine Minderheit um Josef Dittli (FDP) dagegen wollte über die Vorschläge nicht einmal diskutieren. Bevor die Vorlage für die AHV-Stabilisierung stehe, wolle die SGK-Mehrheit der Bevölkerung ans Geld, kritisierte er und warnte vor einem Ausbau auf Vorrat. Hannes Germann (SVP) sagte, es sei unfair, die Finanzierung der 13. Rente auf weitere Begehren auszudehnen. Germann beantragte erfolglos eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung um 0.6 Prozentpunkte, ohne Finanzierung zusätzlicher Ehepaar-Renten. Selbst eine kleine Erhöhung der Lohnbeiträge habe Konsequenzen für die Wirtschaft, warnte Fabio Regazzi (Mitte).

Bundesrätin gegen Verbindung

Der Bundesrat beantragt, für die Finanzierung der «Dreizehnten AHV-Rente» die Mehrwertsteuer ab 2026 um 0.7 Prozentpunkte zu erhöhen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wollte keine Verbindung der Finanzierung der 13. AHV-Rente und einer allfälligen Abschaffung der Heiratsstrafe, sondern ein Vorgehen Schritt für Schritt. Weniger Geld für die Arbeitslosenversicherung berücksichtige die weltpolitische Lage und die US-Zölle und einen deshalb möglichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen nicht, warnte sie.

Tiefere Fondsreserve

Weiter will der Ständerat, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter 80% statt wie heute nicht unter 100% einer Jahresausgabe sinken darf. Wäre ein Absinken unter die kritische Marke absehbar, müsste der Bundesrat dem Parlament Vorschläge für eine Stabilisierung machen. Sollte das Vermögen des Fonds unter 80% einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0.4 Prozentpunkte vornehmen.

Im Jahr der Einführung dürfte die 13. AHV-Rente zu Kosten von rund 4.2 Mrd. Franken führen. 2030 dürften es etwa 4.6 Mrd. Franken sein. Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. Die Vorlage geht an den Nationalrat. Über die Mitte-Initiative für die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe hat das Parlament noch nicht entschieden.

Beifall von Gewerkschaften, Kritik vom Arbeitgeberverband

Travailsuisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerats, das von der SGK vorgelegte Gesamtkonzept zur Finanzierung der AHV anzunehmen. Die Annahme dieses Kompromisses sei ein wichtiger Schritt, um die kurz- und mittelfristige Stabilität der Altersvorsorge sicherzustellen.

Die drei Wirtschaftsdachverbände Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband und economiesuisse informieren in einer gemeinsamen Mitteilung, dass sie dieses Finanzierungsmodell ablehnen und enttäuscht sind über die Abwälzung der Kosten auf die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber. Es führe kein Weg an strukturellen Reformen vorbei. Ansonsten drohten laufend höhere Abgaben und Steuern. (sda/gg)

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