Eine drohende Unterdeckung bei einer rentnerlastigen Pensionskasse fordert nicht nur den Stiftungsrat. Auch der Arbeitgeber rückt in einem solchen Fall in den Fokus, weil die Sanierung einer rentnerlastigen Vorsorgeeinrichtung existenzielle Fragen für ihn aufwerfen kann.
Im schweizerischen Vorsorgesystem tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam die Verantwortung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge. Das paritätische Organ legt die Leistungen und deren Finanzierung fest. Arbeitnehmende und Arbeitgeber leisten im Falle einer unterdeckten Pensionskasse zusätzliche Beiträge, wenn andere Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung nicht ausreichen (Art. 65d BVG).
Strukturelles Risiko
Die Rentnerlastigkeit stellt ein ...