
Zuger Familienausgleichskasse senkt Beiträge für Arbeitgeber
Arbeitgeber im Kanton Zug müssen im kommenden Jahr weniger in die Familienausgleichskasse bezahlen. Wegen hoher Reserven senkt diese den Beitragssatz von 1.7 auf 1.6% des Lohns.
Arbeitgeber im Kanton Zug müssen im kommenden Jahr weniger in die Familienausgleichskasse bezahlen. Wegen hoher Reserven senkt diese den Beitragssatz von 1.7 auf 1.6% des Lohns.
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2022 bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Mit dem Mindestzinssatz wird festgelegt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben laut dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen werden ab dem 1. Januar 2022 versicherungstechnisch bessergestellt. Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der IV auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.
Für eine grosse Mehrheit der Erwerbstätigen käme eine 13. AHV-Rente viel günstiger, als wenn sie den gleichen Betrag in der 3. Säule ansparen müssten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, der dazu eine Initiative lanciert hat.
Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wird ab dem 1. November 2021 vorläufig angewendet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten, nachdem das Freizügigkeitsabkommen CH-EU infolge des Brexit nicht mehr anwendbar ist.
Die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentnern, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind, sollen einen gezielten Ausgleich erhalten. Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Dies beantragt die SKG des Nationalrats.
Für Dienstleistungserbringer, die in Plattformgeschäftsmodellen tätig sind, ist der Beschäftigungsstatus nicht immer eindeutig und die soziale Absicherung nicht immer gewährleistet. Das zeigt der Bericht «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)». Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB plädiert für rigorose Einordnung von Plattformarbeit als unselbständige Erwerbstätigkeit.
Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2021 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+0.4%) und der Mindestlöhne (+0.2%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0.3% individuell und 0.1% kollektiv zugesichert.
Im Windschatten der AHV wird auch das BVG revidiert. Klar ist, dass der Umwandlungssatz und der Koordinationsabzug gesenkt sowie die Beitragsstaffelung zugunsten älterer Arbeitnehmender angepasst werden soll. Grösster Streitpunkt im Parlament ist derzeit die Kompensation der Umwandlungssatzsenkung.
Eine substanzielle Revision der AHV ist dringend nötig, um Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Einige Beschlüsse im Parlament sind schon gefasst. Doch in wichtigen Punkten besteht noch Uneinigkeit. Ein Inkrafttreten der Revision auf 2024 ist realistisch.
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