Auf dem Portal der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung arbeit.swiss finden Sie:
- ein Erklärvideo zur Stellenmeldepflicht, FAQ, Flyer, die Vollzugsweisung über die öffentliche Arbeitsvermittlung (AVG-Praxis öAV), Berichte zum Vollzugsmonitoring und zu Evaluationen und vieles mehr,
- die aktuelle Liste mit den betroffenen Berufsarten sowie den zugeordneten Berufsbezeichnungen,
- den Check-up zur Prüfung, ob die zu besetzende Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Dafür geben Sie den gesuchten Berufstitel im Check-up ein. Falls die gesuchte Berufsbezeichnung im Check-up nicht gefunden wird, hilft Ihnen das zuständige RAV bei der Identifikation der geeigneten Berufsbezeichnung für die Stellenausschreibung weiter.
Empfehlungen für Arbeitgebende
- Registrieren Sie sich auf arbeit.swiss, und profitieren Sie von der für Sie kostenlosen Stellenvermittlung: Sie melden eine offene Stelle und erhalten vom RAV Vermittlungsvorschläge, und Sie können Kandidatinnen und Kandidaten suchen und kontaktieren.
- Formulieren Sie ein Inserat so spezifisch wie möglich, damit Ihnen möglichst genaue Dossiers zugestellt werden können. Sie können einmal platzierte Inserate duplizieren und abändern und müssen sie so nicht jedes Mal neu hochladen.
- Nehmen Sie persönlich Kontakt mit dem für Sie zuständigen RAV auf. Informieren Sie die für Sie zuständige Person über Ihre firmenspezifischen Bedürfnisse.
- Legen Sie die Bestätigung, die Sie vom RAV bei einer Stellenmeldung erhalten, im Personaldossier der angestellten Person ab. So können Sie im Falle einer Arbeitsmarktkontrolle den Nachweis erbringen, dass Sie korrekt gehandelt haben.
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Informationsvorsprung für Stellensuchende bei den RAV