Pflichten des Arbeitgebers | Penso
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Pflichten des Arbeitgebers

In der 2. Säule treffen drei zentrale Player aufeinander: ­Arbeit­geber, Arbeit­nehmer und Vorsorgeeinrichtung (VE). Allen kommt eine eigene Rolle zu. ­Der Arbeitgeber hat drei wesentliche Pflichten: Er muss für einen Anschluss an eine VE sorgen, die Arbeitnehmer versichern und Beiträge leisten.

19.03.2026
Lesezeit: 5 min
Die Pflicht des Arbeitgebers, sich einer Vorsorgeeinrichtung (VE) anzuschliessen, stellt einen Eckpfeiler des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge dar. Dieser Grundsatz steht in Art. 11 Abs. 1 BVG. Er verpflichtet den Arbeitgeber, entweder selber eine VE zu gründen oder sich einer bestehenden anzuschliessen. Aus dieser «Grundpflicht des Arbeitgebers» – wie es der Bundesrat 1977 in der Botschaft zum geplanten Gesetz umschrieb – leiten sich alle anderen Pflichten ab: die Beitragspflicht, die Pflic…
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