Booster-Impfung im Herbst nur für wenige Personengruppen empfohlen

Montag, 12. September 2022
Der Bund empfiehlt eine zweite Covid-Booster-Impfung nur über 65-Jährigen, Vorerkrankten und Schwangeren explizit. Wer mit Risikopersonen in Kontakt tritt, soll sich einen Booster überlegen. Für den Rest der Bevölkerung sei der Nutzen eines Pikses überschaubar.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) haben ihre neue Impfempfehlung für den Herbst 2022 bekanntgegeben. Hauptziel der zweiten Auffrischimpfung ist es demnach, besonders gefährdete Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, vor schweren Covid-19-Erkrankungen und deren Komplikationen zu schützen.

Start der Impfkampagne am 10. Oktober

«Die Impfung bietet diesen Personengruppen einen verbesserten, individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf für rund drei Monate», sagte Christoph Berger von der Ekif. Die Impfung sollte deshalb zeitlich gezielt bei hoher Viruszirkulation verabreicht werden. Ekif und BAG erachten den 10. Oktober 2022 als sinnvollen Zeitpunkt für den Start der neuen Impfkampagne.

Schwer immundefizienten Personen und über Achtzigjährigen wurde die zweite Auffrischimpfung bereits im Frühjahr respektive Sommer 2022 empfohlen. Liegt diese zweite Auffrischimpfung mehr als vier Monate zurück, so ist für diese Personen eine erneute Auffrischimpfung im Herbst/Winter 2022 empfohlen, wie im Dokument der Bundesbehörden nachzulesen ist.

Geringerer Impfeffekt als früher

«Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, verglichen mit Beginn der Pandemie, ein sehr geringes Risiko für schwere Erkrankung», sagte Berger. Deshalb verzichte der Bund im Unterschied zu den Jahren 2020 und 2021 auf eine generelle Impfempfehlung. Der mögliche Effekt der Impfung auf die Krankheitslast in der Bevölkerung sei viel geringer als in den Vorjahren. Zudem schütze die Impfung nur wenig vor milden Infektionen sowie vor der Übertragung des Virus auf andere Personen.

Trotzdem dürfen sich auch diese Personen impfen lassen, wenn sie ihr Risiko für eine Infektion aus privaten und/oder beruflichen Gründen dadurch etwas vermindern möchten. Gemäss neuer Impfempfehlung sollen diese Personen «nach individueller Abwägung» entscheiden. (sda)

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