Nur ein Anbieter für E-Gesundheitsdossier

Montag, 11. Mai 2026
Künftig soll ein einziger Anbieter für das Ausstellen eines elektronischen Gesundheitsdossiers zuständig sein. Das fordert die SGK des Nationalrats. Damit will sie das heutige System mit mehreren sogenannten Stammgemeinschaften vereinfachen.

Anbieter des heutigen elektronischen Patientendossiers werden auch Stammgemeinschaften genannt. Neben der Umbenennung in Gesundheitsdossier will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SKG) des Nationalrats auch den Markt dafür reformieren. Die Kantone sollen sich auf eine Gemeinschaft einigen müssen.

Die Mehrheit wolle mit diesem Schritt eine rasche Einführung und einen einfacheren Betrieb der digitalen Gesundheitsakte sicherstellen. Bis Ende 2025 hatten nur rund 130000 Personen in der Schweiz ein elektronisches Dossier. Mit 11 zu 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen sieht die Kommission vor, dass die zentrale Gemeinschaft von den Kantonen betrieben und finanziert werden soll. Eine Minderheit beantragt, diese Aufgabe beim Bund anzusiedeln.

Qualität und Sicherheit erhöhen, Prozesse verbessern

Mit digitalen Gesundheitsdaten sollen nach den Plänen des Bunds die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Deshalb soll künftig jede in der Schweiz wohnhafte Person automatisch und kostenlos eine elektronische Gesundheitsakte erhalten. (sda)

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