Ständerat bestätigt Befristung der Lohngleichheitsanalyse

Mittwoch, 01. Juli 2026
Der Ständerat will Lohngleichheitsanalysepflicht nicht über das Jahr 2032 hinaus verlängern. Zudem sollen diskriminierungsfreie Schichtzulagen in Lohngleichheitsanalysen speziell berücksichtigt werden.

Der Ständerat hat entschieden, die bestehende Befristung der Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden beizubehalten. Eine parlamentarische Initiative, welche die Regelung über das Jahr 2032 hinaus verlängern wollte, erhielt keine Zustimmung. Damit bleibt die vorgesehene Befristung bestehen; die weitere Entwicklung soll auf Basis einer späteren Evaluation geprüft werden. Das Geschäft ist damit abgeschlossen.

Zudem hat der Ständerat einer Motion zu Schichtzulagen zugestimmt, die bereits vom Nationalrat angenommen worden war. Diese sieht vor, nichtdiskriminierende Schichtzulagen bei Lohngleichheitsanalysen speziell zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass solche Zulagen zu Lohnunterschieden führen können, die auf Arbeitszeit- und Schichtmodellen beruhen. Mit der Annahme der Motion durch beide Kammern sollen Lohngleichheitsanalysen künftig solche objektiv begründeten Lohnbestandteile gezielter berücksichtigen.

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