
Krankheit im Arbeitsverhältnis
Häufige Kurzabsenzen oder plötzlich auftretende psychische Erkrankungen nach Erhalt unliebsamer Nachrichten sind häufig Zerreissproben für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Hubertus Heil preschte vor einigen Monaten etwas überraschend mit seinem Gesetzesvorhaben vor. Munitioniert hatte er sich mit einer Studie der deutschen Krankenkasse DAK, die eine Befragung unter 7000 Arbeitnehmern durchgeführt hat, von denen sich 56% im Homeoffice produktiver einschätzten. Der Digitalverband Bitkom führte im Oktober eine repräsentative Umfrage unter 1000 Arbeitnehmenden über 16 Jahre zum Vorstoss Heils durch. Im Ergebnis dieser Studie würde Mehrheit von 56% würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice nicht begrüssen. 40% der Befragten nehmen den Vorstoss positiv auf. Die Positionen unterscheiden sich nach Altersgruppen. Jüngere in der Altersgruppe 16- bis 29-Jährigen stehen der gesetzlichen Regelung positiv gegenüber, während sie 58% der Altersgruppen ab 30 Jahren ablehnen.
Die jüngst in deutschen Medien zitierte Studie des Ifo Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen lässt nun die 1097 befragte Unternehmen zu Wort kommen. Nur eine Minderheit von 5.7% konstatierte eine Produktivitätssteigerung im Homeoffice, 30.4% stellten gar keine Veränderung fest, während 27% eine gesunkene Produktivität bekundeten. Ein kleiner Restanteil konnte keine Angaben dazu machen. Vor allem kleinere Firmen unter zehn Mitarbeitern sahen kaum Vorteile in Homeoffice. Nachdem Hubertus Heil mit seiner Position verschiedentlich angeeckt hat, stellt er sein Vorhaben nun zurück, nicht ohne die Rückständigkeit der Gegenposition zu kritisieren, die den Eingriff in die unternehmerische Freiheit ablehnt– nachzulesen bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ. (he)
Häufige Kurzabsenzen oder plötzlich auftretende psychische Erkrankungen nach Erhalt unliebsamer Nachrichten sind häufig Zerreissproben für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Sozialhilfe darf bei fehlender Mitwirkung der betroffenen Person zur Abklärung ihrer finanziellen Verhältnisse nur mittels eines formellen, anfechtbaren Entscheids gestrichen werden. Wegen der einschneidenden Wirkung der Einstellung von Sozialhilfe darf dieser Schritt nicht formlos erfolgen, hat das Bundesgericht entschieden.
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