Kantonsgericht Waadt bestätigt: Uber-Fahrer in Arbeitsverhältnis

Montag, 21. September 2020
Das Kantonsgericht Waadt hat entschieden, dass ein früherer Uber-Fahrer «in einem Arbeitsverhältnis mit der ihn beschäftigenden Gesellschaft» stand. Es bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Arbeitsgerichts des Kreises Lausanne vom April des vergangenen Jahres.

Das Urteil gilt als wegweisend für die Schweiz. Der Fahrer hatte von April 2015 bis Dezember 2016 jeweils 50.2 Stunden pro Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von Uber, gearbeitet. Entsprechend war dies nach Angaben des Anwalts seine Haupttätigkeit. Ende 2016 wurde das Konto des Fahrers deaktiviert, weil Beschwerden gegen ihn vorlagen. Diese Kündigung mit sofortiger Wirkung sei nicht gerechtfertigt gewesen, hatte das Lausanner Arbeitsgericht festgestellt. Der Betreffende sei sich der Anschuldigungen nicht bewusst gewesen und habe deshalb nicht reagieren können.

Das Gericht ordnete deshalb an, dass die Uber-Tochtergesellschaft dem Fahrer rund 19000 Franken zu zahlen habe. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem zweimonatigen Gehalt für ihm gesetzlich zustehende Ferien und einer Entschädigung. Laut dem Anwalt Rémy Wyler ist jedoch an dem Fall das Wichtigste, dass das Arbeitsgericht festgestellt hatte, Fahrer seien aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte.

Unia fordert ordentliche Arbeitsverträge

Die Gewerkschaft Unia fordert in einer Reaktion am Dienstag Uber auf, «all seinen Fahrern und Fahrerinnen unverzüglich ordentliche Arbeitsverträge auszustellen und ihnen nachträglich die Löhne, Auslageersatz und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, die ihnen zustehen». Die Kantone müssten dafür sorgen, dass Uber sich an die Gesetze halte. Aus der Einstufung als Arbeitnehmende beziehungsweise Unselbstständig-Erwerbende ergäben sich für die Uber-Fahrer und -Fahrerinnen Rechtsansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge, einen angemessenen Lohn, bezahlte Ferien, Auslageersatz wie Auto- und Handykosten und die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen, schreibt die Unia.Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen mehreren Tausend Fahrern und Fahrerinnen in der Schweiz für die Periode 2013 bis 2020 mehrere Hundert Millionen Franken. Diese stünden den Uber-Angestellten auch rückwirkend zu, betont die Gewerkschaft.

In Genf werden die 500 Kuriere von Uber Eats seit Anfang September als Angestellte behandelt. Das Genfer Verwaltungsgericht hatte nämlich Mitte Juni entschieden, dass Uber Eats ein Arbeitgeber sei und seine Essenskuriere deshalb anstellen müsse. Gegen dieses Urteil wehrte sich der Lieferdienst zwar vor Bundesverwaltungsgericht. Weil dieses keine aufschiebende Wirkung erteilte, musste sich Uber Eats an an die kantonalen Vorschriften halten. (sda/he)

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