Realitätscheck: Ständerat lässt Arbeitsrecht unter Homeoffice-Bedingungen prüfen

Donnerstag, 16. Dezember 2021
Der Ständerat will eine Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts an die Realität des Arbeitens im Homeoffice prüfen. Er hat oppositionslos eine entsprechende Motion seiner zuständigen Kommission zugewiesen. Nun muss sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) mit der Sache befassen.

Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki fordert insbesondere eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. «Gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer» sollen nicht als Unterbrechung der Ruhezeit gelten. Nacht- und Sonntagsarbeit im Homeoffice wären künftig nach dem Willen des Motionärs nicht bewilligungspflichtig, sofern die betreffenden Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit selbst einteilen.

Die Corona-Krise und die Homeoffice-Pflicht hätten gezeigt, wo die Grenzen des über 50-jährigen Arbeitsrechts lägen, begründet Wicki seinen Vorstoss. Flexiblere Regeln seien zudem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vonnöten.

Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Das derzeitige Arbeitsrecht sei ausreichend. Fragen rund um die Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeiten im Homeoffice könnten in einem anderen Rahmen behandelt werden.

Bereits in den Jahren 2018 und 2019 hatten die zuständigen Kommissionen beider Räte einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrats und heutigen Ständerats Thierry Burkart (FDP/AG) zum Thema Folge gegeben. (sda)

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