Arbeitsverträge richtig kündigen - eine Anleitung für Arbeitgeber
Ein Fehler beim Aussprechen der Kündigung kann deren Missbräuchlichkeit oder gar Nichtigkeit und damit ein unliebsames und kostspieliges juristisches Nachspiel zur Folge haben.
In der Schweiz gebe es diesbezüglich – anders als in umliegenden Ländern – gesetzliche Lücken, schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Mitteilung. Es gebe nur vereinzelt Regelungen zur sogenannten Telearbeit in Wirtschaftszweigen mit einem Gesamtarbeitsvertrag. Um die Lücke zu schliessen, könnte aus Sicht des SGB das Heimarbeitsgesetz angepasst werden. Dieses könne heute aus formellen Gründen nicht auf zuhause verrichtete Büroarbeit ausgelegt werden. Dies solle durch eine Modernisierung und durch Erweiterungen geändert werden.
Im Fokus Lehren aus der Coronakrise, der am 10. Dezember veröffentlicht wird, befassen wir uns intensiv mit Homeoffice im Arbeitsrecht.
Ein Fehler beim Aussprechen der Kündigung kann deren Missbräuchlichkeit oder gar Nichtigkeit und damit ein unliebsames und kostspieliges juristisches Nachspiel zur Folge haben.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bestmöglich vor physischen und psychischen Gesundheitsschäden zu schützen. Das gilt sowohl für Unfälle wie auch Krankheiten. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, kann der Arbeitnehmer diese anmahnen und letztlich die Arbeit niederlegen.
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