BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1.25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt im kommenden Jahr bei 1.25%. Zu diesem Satz müssen Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden.
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt im kommenden Jahr bei 1.25%. Zu diesem Satz müssen Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden.
Im globalen Vergleich liegt das schweizerische Drei-Säulen-System weiterhin weit vorn. Doch laut dem Mercer-Index 2025 droht ohne Reformen ein schleichender Leistungsabbau.
Die Zahl der Unternehmenskonkurse in der Schweiz hat ein Rekordniveau erreicht. Laut einer aktuellen Analyse von Dun & Bradstreet wurden seit Jahresbeginn 6274 Insolvenzverfahren eröffnet, ein Anstieg um 40% gegenüber dem Vorjahr. Parallel zu den Konkursen stiegen die Neugründungen um 4%.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt belastet Sozialhilfebeziehende in der Schweiz zunehmend. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Städteinitiative Sozialpolitik. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe blieb in den grösseren Schweizer Städten im vergangenen Jahr insgesamt stabil.
Verschiedene Akteure des Schweizer Gesundheitswesens haben sich an Rundtischgesprächen auf 38 Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums geeinigt. Sie sollen einen jährlichen Spareffekt von rund 300 Millionen Franken haben.
Rund 213900 Personen haben 2024 einen Erwerbsersatz für Dienstleistungen im Militär, Zivildienst und Zivilschutz bezogen. Weitere rund 126500 Personen bezogen Erwerbsersatzleistungen bei Elternschaft.
Um die Vorsorge für Personen mit tiefen Löhnen – und damit auch für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte – zu verbessern, sollen Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug gesenkt und Nebenerwerbstätigkeiten obligatorisch versichert werden.
Wie funktionieren verschiedene Systeme der beruflichen Eingliederung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen? Eine Studie hat die Ausgestaltung und Wirkungsweise von Quotenmodellen und freiwilligen Modellen in sechs europäischen Ländern analysiert.
Vor allem Frauen, Teilzeitangestellte und Mehrfachbeschäftigte sowie Personen, die auf Abruf arbeiten, fallen überdurchschnittlich oft unter die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse – mit gravierenden Folgen für ihre Altersvorsorge. Das zeigt eine Studie der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) im Auftrag des Kaufmännischen Verbands Schweiz.
Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, könnten künftig in der Schweiz als Lohn gelten. Der Bundesrat will bei der nächsten AHV-Revision prüfen, das Gesetz entsprechend abzuändern, um Verluste bei den AHV-Beiträgen einzudämmen.
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