BVG-Mindestzinssatz soll bei 1.25% bleiben
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen auch 2025 zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Die Autorin Corinne Strebel Schlatter, Leiterin des Beratungszentrums des «Beobachters», führt praxisnah durch die verschiedenen Finanzhilfe-Kapitel: Kinder, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Invalidität, AHV und Pensionskasse, Ergänzungsleistungen sowie Sozialdienst.
In den Kapiteln werden zahlreiche Fragen beantwortet, die sich im Laufe des Lebens stellen könnten, z.B.: Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung und wie lange wird sie ausbezahlt? Worauf muss man beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens achten? Wie kann man sich gegen einen Entscheid der Unfallversicherung wehren? Welche Pflichten haben Arbeitslose? Wie lange werden Taggelder ausbezahlt? Ab wann besteht ein Anspruch auf eine IV-Rente? Ab wann kann man eine AHV-Rente beziehen? Was ist der Koordinationsabzug? Was ist ein hypothetisches Einkommen? Wer erhält Sozialhilfe?
Die Kapitel sind übersichtlich gegliedert, verständlich geschrieben und mit hilfreichen Beispielen, Tabellen und Tipps ergänzt. Die Kapitel enthalten Hinweise auf weiterführende Informationen wie Merkblätter und Links (mit QR-Codes). Jedes Kapitel endet mit einer Zusammenfassung («In Kürze»).
Ein Anhang rundet das Buch ab. Er enthält Beratungsstellen, Adressen zum Alimenteninkasso, kantonale Rechtsgrundlagen zur Alimentenbevorschussung, zuständige Stellen für Prämienverbilligung, Lohnfortzahlungsskalen sowie kantonale Sozialhilfegesetze, -verordnungen und -handbücher. Auch die AHV-Übergangsregelung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 wird erläutert.
Mit seiner verständlichen Sprache, einer übersichtlichen Darstellung und Praxisnähe ist das Buch ein nützlicher Leitfaden für alle, die sich im Schweizer Sozialnetz zurechtfinden möchten. Damit man weiss, was man tun kann, wenn das Geld mal knapp wird.

Corinne Strebel Schlatter,
Beobachter Edition, 2025
ISBN 978-3-03875-576-0
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen auch 2025 zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Hinterlassenenleistungen unterscheiden sich in der AHV für die Geschlechter. Sie entsprächen damit nicht mehr den heutigen Familienformen, findet SP-Nationalrätin Yvonne Feri. Hier müsse eine Vereinheitlichung erfolgen.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch