Das Parlament hat eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes gutgeheissen, mit der die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) für die verschiedenen Anspruchsgruppen vereinheitlicht werden. Die Änderungen sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft. Damit haben Eltern, die einen über die EO entschädigten Urlaub beziehen, neu Anspruch auf verschiedene Leistungen, die bisher Dienstleistenden der Armee, des Zivilschutzes oder des Zivildienstes vorbehalten waren.