Gleichstellung durch Zementierung von Ungleichheit?
Kommentar zum Referendum des linken Bündnisses gegen AHV 21.
Die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) wird jährlich auf den Finanzdaten aller Sozialversicherungen berechnet. Da die vollständigen Finanzdaten der auf dezentralen Strukturen basierenden beruflichen Vorsorge (BV), Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV) und Familienzulagen (FamZ) jeweils erst rund ein Jahr nach ihrer Erhebung verfügbar sind, bezieht sich die aktuellste Gesamtrechnung jeweils nicht auf das abgeschlossene, sondern auf das vorletzte Kalenderjahr.
In der neusten Gesamtrechnung von 2023 resultierte bei Einnahmen von 210.8 Mrd. Franken und Ausgaben von 186.8 Mrd. Franken ein Ergebnis von 24 Milliarden. Dieses Ergebnis führte 2023 zusammen mit den Kapitalwertänderungen (inkl. andere Veränderungen) von 45.4 Milliarden Franken zu einer Zunahme des zusammengefassten Sozialversicherungskapitals um 69.4 Mrd. Franken auf 1265.3 Mrd. Franken.
Der Löwenanteil der Einnahmen (38.6%) wie auch der Ausgaben (32.9%) wird durch die berufliche Vorsorge umgesetzt. Auch den grössten Teil des Kapital steuert mit knapp 1128 Mrd. Franken die berufliche Vorsorge bei.
Im Lauf der Zeit sind die Gesamteinnahmen der Sozialversicherungen von 58.3 Mrd. Franken im Jahr 1987 auf 210.8 Mrd. Franken im Jahr 2023 angestiegen. Das Kapital ist im selben Zeitraum von 193 auf 1265 Milliarden gewachsen.
Kommentar zum Referendum des linken Bündnisses gegen AHV 21.
Die fünfte, vollständig revidierte Auflage des Kommentars zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) präsentiert sich als umfassendes Nachschlagewerk zur aktuellen Lehre und Rechtsprechung. Zum bisherigen Allein-Kommentator Ueli Kieser sind zwei weitere Herausgeber, Matthias Kradolfer und Miriam Lendfers sowie neue Autoren hinzugekommen.
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