IV gelingt es, die Rentenbeziehenden vor Armut zu schützen

Montag, 14. Dezember 2020
Ein Forschungsbericht des BSV zeigt, dass es der IV verhältnismässig gut gelingt, Rentenbeziehende vor einem Dasein mit sehr geringen finanziellen Ressourcen zu schützen. Knapp eine von fünf Personen mit IV-Rente muss hingegen mit geringen finanziellen Mitteln auskommen, was im Vergleich zur Situation von Personen ohne IV-Rente deutlich mehr sind.

Erstmals im Jahr 2012 wurde mit Hilfe von Steuerdaten aus der Periode 2003 bis 2006 die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern untersucht. Mit dem konsolidierten verbesserten Datensatz kann nun eine Aktualisierung und gezielte Erweiterung der Studie von 2012 vorgenommen werden, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Der Datensatz (WiSiER) enthält Informationen aus der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) des Bundesamts für Statistik (BFS), aus verschiedenen Registern des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), aus der Strukturerhebung des BFS sowie aus den Steuerdaten von elf Kantonen (AG2, BE, BL, BS, GE, LU, NE, NW, SG, TI, VS). Das Basisjahr für die Querschnittsanalysen ist 2015 und für die Längsschnittanalysen 2014.

Einkommenssituation 2015

Das jährliche Medianäquivalenzeinkommen der IV-Rentner 2015 beträgt 52000 Franken und ist damit um rund 16000 Franken tiefer als jenes von Personen ohne IV-Rente. Die Unterschiede sind weitgehend die Folge von nicht vollständig kompensierten ehemaligen Erwerbseinkommen. Da die Höhe der IV-Rente nach oben und unten begrenzt ist (die Maximalrente ist doppelt so hoch wie die Minimalrente), ist die Streuung der Einkommen der IV- Rentnerinnen im Vergleich zu Personen ohne IV-Rente deutlich geringer.

Dass mit 16% verhältnismässig viele IV-Rentner/innen ein jährliches Äquivalenzeinkommen zwischen 35000 und 40000 Franken erzielen, ergibt sich aus deren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. So liegen die zur Berechnung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV benötigten anerkannten Ausgaben für Personen, die zu Hause leben (Miete, Grundbedarf und Krankenkassenprämie) gerade in diesem Einkommens-bereich. In der Vergleichsgruppe gibt es keine so deutliche Häufung in einer einzelnen Einkommens-klasse. Die Ergebnisse zur Einkommensverteilung verdeutlichen, dass die Invalidenrenten zusammen mit den Ergänzungsleitungen in der Regel ein Minimaleinkommen garantieren.

IV-Rentner sind finanziell schlechter gestellt, wenn die wirtschaftliche Einheit kein substanzielles Einkommen aus Erwerbsarbeit hat: Also vor allem alleinlebende IV-Rentnerinnen, deren Einkommen primär aus der IV-Rente sowie allfälligen Ergänzungsleistungen besteht (Median 41000 Franken). Die wirtschaftliche Lage der IV-Rentner wird demnach erheblich durch das Vorhandensein (oder Fehlen) von Erwerbseinkommen von weiteren Haushaltsmitgliedern bestimmt.

EL-Bezugsquote gestiegen

Im Vergleich zu den Ergebnissen aus der Vorgängerstudie haben sich die Einkommensungleichheiten zwischen IV-Rentnerinnen und Personen ohne IV-Rente in der Periode 2006 bis 2015 im Mittel kaum verändert. Die Einkommensungleichheiten unter den IV-Rentnern haben dagegen tendenziell etwas abgenommen, wogegen sie bei den Personen ohne IV-Renten zugenommen haben.

Demgegenüber ist die EL-Bezugsquote der IV-Rentnerinnen 2015 im Vergleich zum Jahr 2006 angestiegen (von 33% auf 48%). Gleichzeitig beziehen weniger IV-Rentner (bzw. die Ehepartner) Leistungen aus der 2. oder 3. Säule (45% gegenüber 51%), und der Anteil mit Einkommen aus Erwerbsarbeit ist leicht zurückgegangen (von 52% auf 48%). Es zeigt sich, dass der Beitrag der Invalidenrenten aus der 1. Säule ans Gesamteinkommen leicht abgenommen und die Relevanz der Ergänzungsleistungen zugenommen hat.

Gut 6% der IV-Rentner leben mit sehr geringen finanziellen Mitteln

Wie gut es der Invalidenversicherung gelingt, die ökonomischen Folgen von Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen, lässt sich am Konzept der Armutsgefährdung aufzeigen. In dieser Untersuchung wird von Haushalten mit geringen oder sehr geringen finanziellen Mitteln gesprochen. Der Grenzwert zur Ermittlung der Personen mit geringen oder sehr geringen finanziellen Mitteln orientiert sich am Medianäquivalenzeinkommen der gesamten Bevölkerung, das bei 61800 Franken liegt. Beträgt ein Äquivalenzeinkommen weniger als 50% vom Medianäquivalenzeinkommen, wird dies als Situation mit sehr geringen finanziellen Mitteln bezeichnet, weniger als 60% des Medians als Situation mit geringen finanziellen Mitteln.

Von allen IV-Rentnern 2015 leben gemäss dieser Definition 18.2% in einem Haushalt mit geringen und 6.4% in einem Haushalt mit sehr geringen finanziellen Mitteln. Zum Vergleich: Bei Personen ohne IV-Rente betragen die entsprechenden Quoten 12% bzw. 7.3%. Damit ist das Risiko, in Haushalten mit geringen finanziellen Ressourcen zu leben, bei den IV-Rentnerinnen höher als bei Personen ohne IV-Rente. Dagegen weisen IV-Rentner ein leicht niedrigeres Risiko auf, mit sehr geringen finanziellen Mittel zu leben als Nicht-IV-Rentenbeziehende.

IV erfüllt ihre Aufgabe

Die ermittelten Zahlen können dahingehend interpretiert werden, dass es der Invalidenversicherung verhältnismässig gut gelingt, den meisten IV-Rentnerinnen ein Dasein mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln zu ersparen. Knapp eine von fünf Personen mit IV-Rente muss hingegen mit geringen finanziellen Mitteln auskommen, was im Vergleich zur Situation von Personen ohne IV-Rente deutlich mehr sind. (BSV/gg)

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