Änderungen und Neuerungen auf 2026
Die AHV/IV-Renten wurden auf 2025 erhöht. Somit bleiben sie – und die damit verbundenen Grenzwerte in der 1., 2. und 3. Säule – unverändert. Hingegen erhalten die Altersrentner und -rentnerinnen im Dezember 2026 eine 13. Rente. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was es 2026 in Sozialversicherungen zu beachten gilt.