Es ist nicht nur die AHV, die Hinterlassenenleistungen ausrichtet. Auch die berufliche Vorsorge sowie die Unfall- und die Militärversicherung kennen entsprechende Leistungen. Gestritten darüber, wie der Anspruch auf Witwen- und Witwerrenten künftig ausgestaltet werden soll, wird nur in Bezug auf die AHV. Was derzeit gilt und was bezüglich Gleichbehandlung von Witwen und Witwern für Vorkehrungen getroffen werden, wird hier aufgezeigt.
Wer «Hinterlassenenleistungen» hört, denkt automatisch an Waisen-, Witwen- und Witwerrenten. Das Unfall- und das Militärversicherungsgesetz sehen auch die Übernahme von Bestattungskosten vor (siehe Kasten).
Waisenrenten
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