Behindertenorganisation fordert 13. Invaliden-Rente
Nach dem Ja an der Urne für eine 13. AHV-Rente fordert der Dachverband der Behindertenorganisationen eine solche auch für IV-Rentnerinnen und Rentner.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober und am 4. November 2020 die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. September 2020 und sind (mit einer Ausnahme) auf den 30. Juni 2021 befristet. Die Anpassungen betreffen die Kurzarbeitsentschädigung und die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab dem 17. September 2020.
Mit den nachfolgenden Ausnahmen gelten wieder die ursprünglichen Regelungen für Kurzarbeitsentschädigung.
Der Anspruch auf die Corona Entschädigung ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (diejenige, bei der die Beiträge abgerechnet werden) geltend zu machen.
Eltern, die Kindern unter 12 Jahren haben, die fremd betreut werden und die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch, wenn sie obligatorisch bei der AHV versichert sind und einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Bei Jugendlichen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung einen Intensivzuschlag der IV erhalten, besteht Anspruch bis zum 18. Geburtstag und bei Jugendlichen in einer Sonderschule resp. Institution, die geschlossen wurde, bis zum 20. Geburtstag.
Personen, die sich in einer ärztlich oder behördlich verordneten Quarantäne befinden und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch, wenn sie obligatorisch bei der AHV versichert sind und einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Kein Anspruch besteht, wer in sich Selbstquarantäne begibt oder wenn sich jemand in ein Risikogebiet begibt und sich nach der Einreise in die Schweiz in Quarantäne begeben muss.
Selbständigerwerbende haben Anspruch, wenn sie:
Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung haben Anspruch, wenn sie
Nach dem Ja an der Urne für eine 13. AHV-Rente fordert der Dachverband der Behindertenorganisationen eine solche auch für IV-Rentnerinnen und Rentner.
Die Arbeitsmarktentwicklung war 2022 zunehmend durch eine Verknappung des Arbeitskräfteangebots geprägt. Langzeittiefstwerte bei den Arbeitslosenzahlen waren die Folge: Für das Berichtsjahr 2022 resultiert daraus eine Arbeitslosenquote von 2.2%.
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