Seit Anfang 2024 können AHV-Versicherte ihre Altersrente flexibler beziehen. Seither wird das Referenzalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Auswertungen des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigen nun, dass der monatsweise Vorbezug vor allem von Frauen der Übergangsgeneration rege genutzt wird.
Deutlich mehr Frauen nutzen den Vorbezug
Bis Ende 2025 haben rund 19’300 Frauen und 4500 Männer ihre AHV-Rente monatsweise vorzeitig bezogen. Damit ist diese Form der Frühpensionierung klar weiblich geprägt. Hintergrund ist unter anderem die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre, die viele Versicherte der sogenannten Übergangsgeneration betrifft. Diese Frauen entscheiden sich häufig dafür, ihre Rente weiterhin mit 62 oder 63 Jahren zu beziehen – neu jedoch flexibel in Monaten statt nur in ganzen Jahren.
Flexiblere Modelle seit 2024 möglich
Mit der Reform «AHV 21» wurde der Rentenbezug grundlegend flexibilisiert. Neu ist ein Vorbezug nicht mehr nur um 12 oder 24 Monate möglich, sondern monatlich – beispielsweise um fünf oder 16 Monate. Die Rentenkürzung richtet sich nach der Dauer des Vorbezugs. Zusätzlich können Versicherte ihre Rente teilweise beziehen oder aufschieben. Möglich ist ein Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent der Rente – etwa zur Kombination mit reduzierter Erwerbstätigkeit.
Teilbezug und Teilaufschub bleiben Nischen
Trotz der erweiterten Möglichkeiten bleiben Teilmodelle bislang wenig gefragt: Rund 600 Personen entschieden sich für einen Teilvorbezug, durchschnittlich in Höhe von 61 Prozent der Rente. Auch der Teilaufschub wird selten genutzt: Bis Ende 2025 machten lediglich 311 Versicherte davon Gebrauch. Der klassische vollständige Aufschub bleibt damit deutlich verbreiteter.
Noch begrenzte Aussagekraft der Daten
Die bisherigen Zahlen decken lediglich die Jahre 2024 und 2025 ab. Aussagekräftige Vergleiche über ganze Jahrgänge hinweg sind daher noch nicht möglich. Zudem erschweren Unterschiede beim Referenzalter sowie innerhalb einzelner Jahrgänge die Interpretation.
Reform trifft Bedürfnis
Die ersten Auswertungen zeigen jedoch klar: Die zusätzliche Flexibilität beim Rentenbezug entspricht einem Bedürfnis der Versicherten. Besonders der monatsweise Vorbezug hat sich als relevantes Instrument für einen individuelleren Übergang in den Ruhestand etabliert.