Bezüglich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hält der vom Bundesrat verabschiedete Bericht fest, dass die notwendigen medizinischen Leistungen für Long-Covid-Betroffene grundsätzlich von der Versicherung abgedeckt werden. Bei der Krankentaggeldversicherung kommt der Bericht zum Schluss, dass die frühzeitige Anmeldung bei der Invalidenversicherung zentral ist, um bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit eine Lücke zwischen den Leistungen der Versicherungen möglichst zu vermeiden oder zu verkleinern.
Dossier zum Thema
Im Juli 2025 erscheint ein Dossier, das Long-Covid und der chronischen Fatigue auf den Grund geht und zeigt, wie Unternehmen betroffene Mitarbeitende unterstützen können.
Für die Beurteilung der Auswirkungen von Long-Covid auf die Invalidenversicherung (IV) wurde eine vertiefte wissenschaftliche Analyse der Situation von Personen vorgenommen, die sich bei der Invalidenversicherung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion angemeldet haben. Die Resultate dieser Studie wurden bereits Ende Januar 2025 publiziert. Sie zeigen, dass die IV mit ihren bestehenden Mitteln und Prozessen die Herausforderungen gut bewältigt, und dass die zusätzlichen Neurenten wegen Post-Covid-19 mengenmässig nicht ins Gewicht fallen. Wer sich mit Long-Covid bei der IV anmeldet, leidet in der Regel unter besonders schweren Symptomen und erhält häufiger eine Rente zugesprochen als versicherte Personen ohne Long-Covid.
Die Unfallversicherung (UV) ist insbesondere mit der Frage konfrontiert, ob eine Post-Covid-19-Erkrankung im Einzelfall als Berufskrankheit anerkannt wird. Die UV verzeichnet nur wenige entsprechende Leistungsfälle. Bei den Auswirkungen auf die Sozialhilfe hält der Bericht fest, dass Menschen infolge einer Long-Covid-Erkrankung von einem Armutsrisiko betroffen sein können. Dieses Risiko ist jedoch nicht höher als bei anderen chronischen Erkrankungen.
Empfehlungen für Optimierungen
Der Bundesrat empfiehlt verschiedene Massnahmen, damit die Leistungen der Sozialversicherungen für Personen mit Long-Covid möglichst wirksam sind. So sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gezielt über die Angaben informiert werden, welche die IV-Stellen für eine rasche und fundierte Abklärung brauchen. Ferner empfiehlt der Bundesrat die Erarbeitung von Best Practices für die Abklärung und Eingliederung von Betroffenen sowie eine vertiefende Befragung von Personen mit langwierigen, schwierig objektivierbaren gesundheitlichen Einschränkungen (nicht nur Long-Covid), damit die Versicherungen bei Bedarf schneller auf neue Entwicklungen reagieren können. Die Empfehlungen sind im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben umsetzbar.