Die meisten Rentner stehen finanziell gut da
73% der Menschen ab Alter 65 in der Schweiz sind zufrieden mit ihrer finanziellen Situation. Bei den unter 65-Jährigen beträgt dieser Wert nur 58%. Dies zeigt eine aktuelle Swiss Life-Studie.
Verschiedene Kriterien hätten laut BVG-Kommission für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung gesprochen. Die gegenwärtige Situation sei aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über die Festsetzung des BVG-Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.
Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) verkenne die Kommission die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagengewinne der Pensionskassen würden nicht bei den Versicherten ankommen, schrieb der SGB. Der Mindestzins falle viel zu tief aus, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen, was dazu führe, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten zunehmend an Bedeutung verliere.
Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Daneben beachtet die Kommission weitere Kriterien.
73% der Menschen ab Alter 65 in der Schweiz sind zufrieden mit ihrer finanziellen Situation. Bei den unter 65-Jährigen beträgt dieser Wert nur 58%. Dies zeigt eine aktuelle Swiss Life-Studie.
Für die Reform der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz dem Konzept des Ständerats folgen.
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