Die Abgeordneten stimmten in Strassburg bei 511 Für- und 87 Gegenstimmen sowie 61 Enthaltungen für eine entsprechende Reform, mit der auch neue Regelungen zu Pflege- und Familienleistungen getroffen werden. Die Regeln würden vereinfacht und die Rechte von mobilen Beschäftigten gestärkt werden, sagte Gabriele Bischoff, Berichterstatterin für die Reform sowie deutsche Sozialdemokratin, während der Ratsdebatte am Vortag.
Grundsätzlich entscheiden die 27 EU-Staaten jeweils über ihr eigenes Sozialversicherungssystem. Um Probleme zu vermeiden, wenn Menschen nicht in ihrem Heimatland leben oder arbeiten, gibt es auch europaweite Regeln. Rund 16 Millionen der knapp 450 Millionen Europäer leben oder arbeiten laut EU-Kommission in anderen Mitgliedstaaten.
Die geänderte Verordnung ist Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Deshalb ist die Revision auch für die Schweiz relevant. Die Europäische Kommission wird dem Bund im entsprechenden gemischten Ausschuss über die Änderung Bescheid geben müssen. Eine Übernahme könnte erst «mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz» erfolgen, schrieb das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Anfang Mai.
Schweiz für arbeitslose Grenzgänger zuständig
Anstelle des Wohnstaates soll künftig jener Staat, in welchem die arbeitslos gewordene Person zuletzt beschäftigt war, für die Auszahlung von Arbeitslosengeldern zuständig sein. Im 1. Quartal 2026 zählte die Schweiz 413320 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, wie Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zu entnehmen war. Der Bund befürchtet nun Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung. Gemäss Schätzungen des Seco könnte die Änderung Mehrkosten von 600 bis 900 Mio. Franken jährlich bedeuten.
Heutiges System zugunsten der Schweiz
Bereits heute kompensiert die Schweiz als Beschäftigungsstaat dem Wohnstaat des arbeitslos gewordenen Grenzgängers erbrachte Leistungen. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien gemäss dem Seco insgesamt 283.3 Mio. Franken. Diesen knapp 300 Millionen stellt das Seco gemäss den Unterlagen Einnahmen von rund 600 Mio. Franken gegenüber. Diese Einnahmen sind die Beiträge der Grenzgänger an die Schweizer Arbeitslosenkasse. Unter dem Strich resultiert derzeit für die Schweiz ein Plus von 300 Mio. Franken jährlich. Bei einer Übernahme der Reform würde sich die Bilanz umkehren. Gemäss den Schätzungen würde ein Minus von 300 bis 600 Millionen entstehen.
Arbeit im Ausland vorher anmelden
Neu geregelt wird auch das Vorgehen, wenn ein Arbeitnehmer für kurze Zeit im Ausland arbeitet. Künftig muss grundsätzlich die zuständige Behörde vorab informiert werden. Ausnahmen von der Pflicht zur Meldung und der sogenannten A1-Bescheinigung, die nachweist, dass man in einem Mitgliedstaat bereits Sozialversicherungsbeiträge abführt, soll es bei Dienstreisen und Kurzaktivitäten bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geben. Ausgenommen davon ist der Bausektor – das heisst, vor dem Auslandseinsatz von Bauarbeitern müssen weiter die zuständigen Behörden informiert werden. (sda)