Teil der 1. Säule sind neben der AHV die Invalidenversicherung (IV) sowie Ergänzungsleistungen (EL) und Erwerbsersatz (EO). Während die strategische Steuerung beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) liegt, übernehmen über hundert Durchführungsstellen das Operative. Dazu gehören die kantonalen AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen sowie die Verbandsausgleichskassen und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS).
Ausgleichskassen befürchten Zentralisierung
Mit der digitalen Transformations- und Innovationsstrategie habe das BSV eine Grundlage geschaffen, die sowohl rechtliche Anpassungen als auch die Einführung neuer digitaler Prozesse und Dienste umfasse. Das schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht.
Doch während das BSV digitale Steuerungsinstrumente wolle, sähen die Durchführungsstellen darin eine Bedrohung ihrer Autonomie, und sie befürchteten übermässige Zentralisierung. Im Bericht ist die Rede von einem «tiefgreifenden Zerwürfnis» zwischen dem Bundesamt und den Durchführungsstellen. Statt einer kooperativen Herangehensweise dominierten institutionelle Abgrenzungen und Einzelinteressen. Hinzu kämen langwierige Entscheidungsprozesse und die indirekte Kommunikation mit den Durchführungsstellen über Konferenzen, die nur wenige Male im Jahr tagten.
Zuständigkeiten regeln
Die EFK empfiehlt dem Bundesamt, gemeinsam mit den Durchführungsstellen verbindliche Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Umsetzungsmechanismen zur Digitalstrategie zu definieren. Wo nötig, sollten diese auch ins Gesetz geschrieben werden.
Auch falsche Anreize bremsten die Digitalisierung. Verwaltungskosten würden - unabhängig von Einsparungen und Effizienzsteigerungen - von den Versicherungen respektive Angestellten und Arbeitgebern bezahlt. Es gebe wenig wirtschaftlichen Druck auf die Durchführungsstellen, etwas zu verbessern. Sparpotenziale würden nicht umfassend erhoben, stellen die Finanzkontrolleure fest und fordern Aufsicht und Steuerung durch den Bund. Im BSV fehle es am «gemeinsamen Verständnis und einer breit abgestimmten Stossrichtung» zur Digitalstrategie, halten sie ausserdem fest.
«Nicht wirklich» die Realität
Gewisse Schlussfolgerungen widerspiegelten «nicht wirklich» die von den Durchführungsstellen gelebte Realität, entgegnen die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen und die IV-Stellen-Konferenz. Ihre gemeinsame Stellungnahme wurde dem EFK-Bericht beigelegt.
Das Problem sei, dass es keine gemeinsame Vision und keine Governance der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsorganen und Durchführungsstellen gebe. Diese seien nicht an der Entwicklung und Fertigstellung der vom BSV initiierten Digitalstrategie beteiligt gewesen, obwohl sie für die Umsetzung verantwortlich seien und einen Grossteil der Kosten dafür tragen müssten.
Die drei Gremien pochen auf stärkere und ausgewogene Zusammenarbeit. Dabei müssten die gesetzlichen Rollen respektiert werden: «Die Durchführung darf nicht mit der Aufsicht verwechselt werden und umgekehrt.» Strategien, Prioritäten und Finanzierung müssten aufeinander abgestimmt werden.
Das BSV schreibt, die Digitalisierungsstrategie sei gemeinsam «mit den verschiedenen betroffenen Akteuren» entwickelt worden. Hauptziel seien Online-Zugänge zu Versicherungsdaten und -leistungen für die Versicherten. Sie solle das System verbessern und vereinfachen, dabei aber den dezentralen Strukturen Rechnung tragen.
Politische Forderung
Mehr Digitalisierung in der 1. Säule forderte das Parlament mit mehreren Vorstössen. Im Parlament hängig ist die Vorlage für ein Gesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (Biss). Mit ihm will der Bundesrat dafür sorgen, dass AHV-Dossiers künftig digital eingesehen werden können. Sie sollen sich zum Beispiel provisorisch ihre AHV-Rente berechnen lassen können oder erkennen, ob sie Beitragslücken bei der AHV haben. Die Plattform soll frühestens 2028 verfügbar sein. (sda)