Dossier: Prävention
Unfälle und Erkrankungen belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen: Investitionen in Arbeitssicherheit und BGM lohnen sich für alle.
Wie aus dem jüngst veröffentlichten Urteil der Berufungskammer hervorgeht, hat das Gericht einen ehemaligen Portfolio-Manager der St. Galler Pensionskasse des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen und des mehrfachen Versuchs dazu für schuldig befunden. Bereits rechtskräftig ist die Verurteilung des Mannes wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfacher Geldwäscherei.
Sechs Monate der Strafe müssen vollzogen werden, wobei dies auch in Form einer Halbgefangenschaft oder mit einer elektronischen Fussfessel geschehen kann. Zudem hat die Berufungskammer eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 220 Franken verhängt. Der heute 51-Jährige schuldet der Eidgenossenschaft ausserdem eine Ersatzforderung von 1,18 Millionen Franken. Dies entspricht fast 38 Prozent des von ihm erzielten Gewinnes durch seine privaten Börsengeschäfte. Diese koordinierte er jeweils mit jenen für die Pensionskasse.
Die Fälle des Ausnützens von Insiderinformationen gehen auf die Zeit zwischen Januar 2014 und Oktober 2016 zurück. Der Portfolio-Manager betrieb damals ein als Front-Running bezeichnetes Vorgehen. Bevor er Aktien für den von ihm verwalteten Fonds der Pensionskasse tätigte, kaufte er für sich persönlich die gleichen Titel.
Wegen des zum Teil erheblichen Handelsvolumens stieg der Aktienpreis, so dass der 51-Jährige seine Titel in 122 Fällen mit Gewinn verkaufen konnte - 77 Mal ging der Plan nicht auf, so dass es aus strafrechtlicher Sicht beim Versuch blieb.
Das Dispositiv des vorliegenden Falles wurde den Parteien vergangenen Juni schriftlich eröffnet. Nun wurde das begründete Urteil versandt. Dieses ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden (Urteil CA.2023.27 vom 26.6.2024). (sda)
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