Ständerat gegen 13. Rente für IV-Rentner
Der Ständerat ist gegen eine 13. IV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger mit Ergänzungsleistungen. Er hat eine Motion der SGK mit dieser Forderung abgelehnt. Das Geschäft ist damit vom Tisch.
Im Nein-Komitee vertreten sind SVP, SP, Mitte-Partei, Grüne, GLP und Gewerkschaften. Die FDP unterstützt die von den Jungfreisinnigen lancierte Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)».
Die Komitee-Mitglieder legten ihre Argumente für das Nein zur Initiative dar. Eine einseitige Erhöhung des Rentenalters erscheine zurzeit nicht opportun, erinnerte Mitte-Ständerat Erich Ettlin an die 2022 nur knapp angenommene AHV-Reform mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Der SVP-Nationalrat Thomas Bläsi räumte ein, die Initiative benenne ein reales Problem. Eine weitere Erhöhung des Rentenalters komme nach der AHV-Reform aber einer doppelten Strafe für die Frauen gleich. Der Zeitpunkt der Initiative sei schlecht gewählt, eine Mehrheit sei sehr schwierig zu erreichen.
Störend ist für Bläsi auch, dass mit der Initiative das Rentenalter an eine in der Verfassung verankerte Indexierung gebunden würde und nicht an ein Votum der Stimmberechtigten. Die SVP sei für ein klar bestimmtes Rentenalter, das dann je nach demografischer Entwicklung nach oben oder unten angepasst werden könne.
Nationalrätin Melanie Mettler (GLP) fügte an, dass ein höheres Referenzrentenalter alleine nicht genüge für eine ausgewogene Finanzierung der Renten. Denn vor allem Wohlhabende gingen in Frühpension. Die Initiative träfe somit vor allem jene, die sich die Frührente nicht leisten könnten. Das sei weder effizient noch fair.
Im Komitee sitzen Bürgerliche Seite an Seite mit den Gewerkschaften. Die Renteninitiative verkenne die Realitäten auf dem Arbeitsmarkt, sagte SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard, der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Über 55-Jährige würden oft als Erste entlassen, und die Jobsuche sei für sie schwierig. Auch befürchtet der oberste Gewerkschafter, dass ein höheres Renten-Referenzalter Frühpensionierungsmodelle für anstrengende Berufe in Gefahr bringe. Stehe die Koppelung des Rentenalters in der Verfassung, könne das Parlament alleine keine Ausnahmen und Abweichungen mehr beschliessen.
Aus Sicht des Komitees darf nicht allein die Lebenserwartung das Rentenalter bestimmen. Auch die Anzahl gesunder Jahre in Rente muss eine Rolle spielen. Einkommensunterschiede wirkten sich auf die Gesundheit aus, sagte Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne), Co-Präsidentin des Arbeitnehmer-Dachverbandes Travail Suisse, dazu. Wer ein tiefes Einkommen habe, habe eine schlechtere Gesundheit als Menschen mit hohem Lohn.
Travail-Suisse-Präsident Adrian Wüthrich warnte vor einer schwierigen Planung der Pensionierung, wenn erst fünf Jahre vorab bekannt sei, wann das Rentenalter erreicht sei. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung der 65-Jährigen schwanke. Das zeigten gerade Pandemien oder eine Grippewelle. Mit der Initiative würde eine wesentliche Errungenschaft des Sozialstaates aufgegeben, warnte er. Nämlich, dass die Menschen nicht mehr bis zum Tod arbeiten müssten, sondern den Lebensabend in Sicherheit und Würde verbringen könnten. (sda)
Der Ständerat ist gegen eine 13. IV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger mit Ergänzungsleistungen. Er hat eine Motion der SGK mit dieser Forderung abgelehnt. Das Geschäft ist damit vom Tisch.
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