Dossier: Chronische Krankheiten
Dauert eine Krankheit länger als ein paar Tage, stellen sich Fragen zu Lohnfortzahlung und Eingliederung.
Ab 2028 werden die ambulanten und stationären Leistungen einheitlich finanziert. Dies führt dazu, dass Kosten von den Versicherungen zum Kanton verschoben werden und daraus grundsätzlich ein dämpfender Effekt auf die Krankenkassenprämien resultiert.
Davon werden die Zugerinnen und Zuger aber nicht viel spüren. Grund dafür ist, dass der Kanton Zug auf 2028 seine ausserordentlich hohe Kostenbeteiligung wieder auf das normale Mass zurückfährt. Dies werde den dämpfenden Effekt überkompensieren.
Die Gesundheitsdirektion geht aktuell von einem Prämienanstieg von 25% aus. Es handle sich aber um eine unverbindliche Schätzung. Die Höhe des Prämienanstiegs werde stark von der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung abhängig sein.
Heute werden ambulante Leistungen zu 100% von den Krankenkassenprämien getragen. An den stationären Kosten beteiligt sich der Kanton Zug eigentlich zu 55%. Weil er aber sehr viel Geld hat, hat er für 2026 und 2027 seine Kostenübernahme auf 99% erhöht. Die Prämien fielen dadurch im Schnitt um 15%.
Der Regierungsrat schlägt in seiner Vernehmlassungsbotschaft vor, dass der Kanton ab 2028 sich mit je 24.5% an ambulanten und stationären Leistungen beteiligt. Es handelt sich dabei, wie bei den aktuellen 55% für die stationären Leistungen, um das gesetzliche Minimum. Eine Weiterführung der erhöhten Kantonsbeteiligung hatte der Kantonsrat ausgeschlossen. (sda)
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Die finanzielle Situation von Familien in der Schweiz spitzt sich zu und beeinflusst das Verhalten in verschiedenen Lebensbereichen. So überlegt fast die Hälfte der Familien, das Arbeitspensum zu erhöhen, wie aus dem Familienbarometer 2024 hervorgeht.
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