Erwerbsstatus
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die Sammelfrist für das Referendum lief am Donnerstag, 8. Oktober 2020 ab. Das Komitee habe mit diversen Aktionen bis zum letzten Tag versucht, die nötigen Unterschriften für das Referendum zu sammeln, heisst es in der Mitteilung. Mit 48400 unbescheinigten Unterschriften sei das Referendum dabei ganz knapp gescheitert.
Die SVP hatte das Referendum zwar nicht selbst ergriffen, aber beim Unterschriftensammeln geholfen. Die Überbrückungsrente wurde vom Parlament gegen die Stimmen der geschlossenen SVP in der Sommersession verabschiedet.
Mit der Überbrückungsrente soll verhindert werden, dass ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren in die Sozialhilfe abrutschen. Das Parlament wollte die Altersarmut senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Als Vorbild dienten die bereits etablierten Ergänzungsleistungen.
Pro Jahr sind 150 Mio. Franken für 3400 Betroffene vorgesehen. Überbrückungsleistungen beantragen können Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50000 Franken (für Alleinstehende) und 100000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Zum Reinvermögen zählen auch Guthaben aus der 2. Säule, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.
Mehr zur Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose berichten wir im Fokus Generationen, der Ende Oktober 2020 erscheint.
(sda/gg)
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich verabschiedet. Das Zusatzabkommen regelt insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr und trägt damit den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung.
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