SGK will 13. IV-Rente für Bezüger von Ergänzungsleistungen

Donnerstag, 30. Januar 2025
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente sollen nur einen «Dreizehnten» erhalten, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die zuständige Kommission des Ständerats will nicht allen IV-Rentnerinnen und Rentnern diesen Zuschlag gewähren und hat eine entsprechende Motion eingereicht.

Forderungen nach einer 13. Rente auch für IV-Bezügerinnen und -Bezüger waren nach dem Ja zur 13. AHV-Rente im März 2024 laut geworden. Der Bundesrat winkte allerdings ab und verwies auf die knappen Bundesfinanzen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats verabschiedete ihre Motion mit 6 zu 5 Stimmen. Gemäss dem Text soll einen Zwölftel der IV-Jahresrente als Zuschlag erhalten, wer im Dezember desselben Jahres Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL) hat.

Ungleichbehandlung von EL-Bezügern

Die Mehrheit argumentiert, dass AHV-Bezüger mit EL bessergestellt seien als IV-Bezüger mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das sei stossend und müsse behoben werden. Eine bürgerliche Minderheit lehnt die Motion ab. Ende 2023 wären nach Berechnungen der SGK 112000 Personen betroffen gewesen. Eine 13. IV-Rente für sie hätte zu Mehrausgaben von mindestens 166 Mio. Franken geführt. 99 Millionen davon hätte der Bund tragen müssen und 67 Millionen die Kantone.

Für alle IV-Renterinnen oder nicht?

Eine knappe Mehrheit der SGK des Nationalrats fordert mit einer parlamentarischen Initiative bereits einen «Dreizehnten» in der Invalidenversicherung, aber für alle IV-Rentnerinnen und Rentner. Die Ständeratskommission lehnt das ab. Angesichts der angespannten Finanzlage sei keine undifferenzierte zusätzliche Unterstützung angezeigt, findet sie.

Der Ständerat behandelt die Motion seiner SGK in der Frühjahrssession.

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