
Herausforderungen seien besonders bei der Beratung identifiziert worden, da die Situation von Personen ohne Arbeitslosenentschädigung häufig nicht vergleichbar sei mit derjenigen von anderen Arbeitslosen, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Zur weiteren Förderung der Wiedereingliederung empfehlen die Autoren auch eine frühzeitige Klärung von Erwartungen dieser Gruppe. Zu den Betroffenen gehören gemäss der Studie Personen, die sich noch in einem laufenden, aber gekündigten Arbeitsverhältnis befinden und sich beim RAV anmelden; Ausgesteuerte, die direkt nach der Aussteuerung weiterhin beim RAV angemeldet bleiben; sowie weitere Betroffene. Die kleinste der drei untersuchten Gruppen stellen die Ausgesteuerten dar.
Einige melden sich aufgrund eines Stellenantritts vom RAV ab, häufig ist aber die Tatsache, dass kein Taggeldanspruch besteht, der Abmeldegrund, wie die Studienautoren schreiben. «Teilweise nehmen aber auch Frustration oder Unzufriedenheit eine entscheidende Rolle ein.» In einigen Kantonen habe sich in gewissen Fällen gezeigt, dass Ausgesteuerte abgemeldet worden seien, ohne darüber informiert zu werden, dass sie weiterhin Anrecht auf Unterstützung durch das RAV hätten, heisst es in der Studie weiter. Seitens der Nichtleistungsbezüger werde die Beratung häufig als nicht oder wenig hilfreich beurteilt. Laut den Studienautoren ist oft nicht die Qualität der Beratung das Problem, sondern auf fehlende Beratungszeit.
Die Studienautoren von der BSS Volkswirtschaftliche Beratung in Basel haben auf Basis dieser Ergebnisse sieben Empfehlungen ausgearbeitet, um die Wiedereingliederung der Betroffenen zu verbessern. So sollen Nichtsleistungsbezüger künftig verbesserten Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Bedarfsfall sollen spezialisierten Berater für bestimmte Gruppen zum Einsatz kommen. Sie sollen die Erwartungen der Klienten frühzeitig klären und ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen. Zudem soll abgeklärt werden, ob Betroffene direkt bei der Arbeitslosenkasse Taggeld in Anspruch nehmen könnten. (sda/he)
Fachartikel in Die Volkswirtschaft
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht in ihrem dritten Zwischenbericht zu den Hilfen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie keine grösseren Missbräuche. Bei der Kurzarbeitsentschädigung mahnt sie aber an, dass diese eigentlich Entlassungen verhindern sollte. Noch vor ein paar Wochen war vom Bundesrat noch die Befürchtung Tausender von Missbrauchsfällen zu vernehmen.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch