Verein als Arbeitgeber
Besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Davon sind Vereine nicht ausgenommen.
Während des Lockdowns im Frühjahr waren rund ein Drittel der Arbeitnehmenden in Kurzarbeit. Seither mussten einige stark betroffene Branchen die Kurzarbeit verlängern oder kommen jetzt in der zweiten Pandemiewelle erneut in die Situation, Kurzarbeit einzuführen. Für Travail Suisse ist Kurzarbeit ein zentral wichtiges Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten und vorschnelle Entlassungen zu verhindern. Gleichzeitig ist Kurzarbeit für die Arbeitnehmenden immer mit einem Einkommensverlust verbunden und stellt für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen ein grosses Armutsrisiko dar.
Der Entscheid des Parlaments, die Entschädigung bei Kurzarbeit bei Löhnen bis 3470 Franken auf 100% zu erhöhen und bis 4340 Franken auf 80% abzustufen, ist ein wichtiger Schritt für die Arbeitnehmenden mit sehr tiefen Löhnen. Für Travail Suisse reicht dies aber bei weitem nicht aus. Durch die sehr tiefen Einkommensgrenzen werden nur wenige Arbeitnehmende davon profitieren können. Arbeitnehmende mit Monatslöhnen bis 5000 Franken können zwar die Einkommenskürzung oftmals durch Konsumverzicht auffangen, ohne dass die Einkommenssituation direkt existenzbedrohend wird. Dieser Konsumverzicht hat aber negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und droht so, die Krise zu verlängern.
Die Erhöhung der Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Löhne ist Teil des Covid-19-Gesetzes und gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2020 und ist bis Ende März 2021 befristet. (gg)
Besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Davon sind Vereine nicht ausgenommen.
Eine Studie von Pro Senectute Schweiz nimmt den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen bei älteren Menschen unter die Lupe. Dabei zeigt sich, dass sich Seniorinnen und Senioren mit tiefen Einkommen oft keine Betreuungsleistungen leisten können. Die Folge: Betroffene müssen früher in ein Alters- oder Pflegeheim.
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