
Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer für KAE auf 24 Monate
Der Bundesrat hat die Höchtsbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht. Mit dieser Erhöhung unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.