
Kommission ist gegen 13. AHV-Rente
Die jährliche AHV-Rente soll nicht um den Betrag einer monatlichen Rente erhöht werden. Die zuständige Nationalratskommission hat sich gegen eine Volksinitiative mit diesem Anliegen ausgesprochen.
Die jährliche AHV-Rente soll nicht um den Betrag einer monatlichen Rente erhöht werden. Die zuständige Nationalratskommission hat sich gegen eine Volksinitiative mit diesem Anliegen ausgesprochen.
Viele Selbstständigerwerbende, die während der Coronakrise vom Bund Geld erhielten, sind zufrieden. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht viel Positives, kritisiert Bundesrat und Parlament aber auch für «konzeptionelle Schwachstellen».
Die Börsenbaisse trifft auch die Pensionskassen in der Schweiz. Deren finanzielle Lage hat sich per Ende September 2022 weiter verschlechtert. Grund dafür sind die anhaltenden Verwerfungen an den Finanzmärkten.
Vorsorge-Themen spielen für viele junge Erwachsene bei der Stellensuche kaum eine Rolle. Doch gerade Junge täten gut daran, bei der Stellensuche nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf die Pensionskassenleistungen zu schauen.
Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen 2. Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Alle Paare - ob verheiratet oder nicht - sollen künftig gleich viele Steuern bezahlen und gleich hohe Renten erhalten. Mit diesem Ziel hat die Mitte-Partei zwei Volksinitiativen lanciert.
Schweizer Unfallversicherern sind 2021 deutlich mehr Fälle als im Vorjahr gemeldet worden. Allerdings lag die Zahl immer noch 4% tiefer als vor der Pandemie.
Die SGK des Ständerats will die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anpassen. Der Bundesrat hat entschieden, am Mischindex festzuhalten.
15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sollen lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten. Altersguthaben von weniger als 215'100 Franken sollen Anrecht auf den vollen Zuschlag erhalten. So will die zuständige Ständeratskommission bei der BVG-Reform die Senkung des Umwandlungssatzes abfedern.
Auf Anfang 2023 fällt das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung weg. Seit 2011 war es auf hohen Lohnbestandteilen erhoben worden. Da die Versicherung nun finanziell besser dasteht, fällt das Prozent per Gesetz automatisch weg.
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